Hinweis zu Preisen: Aktuell erheben wir einen Treibstoffzuschlag von 15 %.
Informations-Hub

Urnenversand & Überführung – alle Versandinformationen

Praktische Anleitungen, benötigte Unterlagen und fachliche Hinweise für Bestatter, Krematorien und Angehörige.

Kurz erklärt

Urnentransport im Überblick

Kompakte Hinweise zu Verpackung, Transport und Preisen. Alle Angaben gelten für die Beförderung der versiegelten Aschekapsel (ohne Über-/Schmuckurne).

Sichere Verpackung

Die Aschekapsel immer in einen dichten Beutel einlegen (empfohlen: doppelte Beutelung). Polsterung vollflächig, keine losen Partikel; Außenkarton stabil, alle Nähte sicher verklebt.

Express-Kurierdienste

Abholung und Beförderung über spezialisierte Expressnetzwerke mit lückenlosem Tracking und sorgfältiger Behandlung – nach klaren Sicherheits- und Dokumentenvorgaben.

Nationale & internationale Zustellung

Innerhalb der EU i. d. R. bis zur Empfängeradresse. Außerhalb der EU wird die Urne bis zum nächstgelegenen internationalen Flughafen (Cargo-/Zollbereich) zur Abholung transportiert.

Transparente Preise

Grundpreis, Gewichts-/Maßkomponente und optionale Services. Keine versteckten Kosten – alle Komponenten werden vorab ausgewiesen.

Persönlicher Kundenservice

Unser Team berät individuell zu Dokumenten, Ländervorgaben und Verpackung und unterstützt bei der sicheren Abwicklung. Telefon: 0511 – 790 99 880.

Nur versiegelte Aschekapsel

Transportiert wird ausschließlich die versiegelte Aschekapsel. Über-/Schmuckurnen sind ausgeschlossen (eigene Zollposition).

Schritt für Schritt

Wie erfasse ich einen Frachtauftrag?

Die Erfassung dauert nur wenige Minuten.

  1. 1
    Formular online öffnen.
  2. 2
    Angaben zu Absender, Empfänger und Urne eintragen.
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    Bei EU- oder internationalen Transporten die erforderlichen Begleitdokumente hochladen (z. B. Sterbeurkunde, Kremationsbescheinigung).
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    Frachtauftrag abschicken – Sie erhalten in der Regel innerhalb von 30 Minuten den Frachtschein per E-Mail von unserer Dispo.
Verpackungshinweis

Richtige Verpackung der Urnensendung

So verpacken Sie die versiegelte Aschekapsel transportsicher – um Beschädigungen vorzubeugen und jeglichen Austritt von Asche zu verhindern.

Erklärvideo: Sehen Sie hier, wie die Verpackung Schritt für Schritt durchgeführt wird.

Schritt für Schritt

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    Innenbeutel Pflicht: Aschekapsel in einen stabilen, staubdichten Kunststoffbeutel (z. B. PE, mind. 100 µm) legen und sicher verschließen (Druckverschluss oder thermisch verschweißt).
    Wichtig: Bei Beschädigung der Kapsel darf keine Asche aus der Umverpackung austreten – nach Möglichkeit doppelte Beutelung.
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    Polsterung: Die eingebeutelte Kapsel vollflächig mit stoßdämpfendem Material umwickeln (Schaumstoff, Luftpolster, Papierpolster). Keine losen Partikel.
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    Innenkarton: Gepolsterte Kapsel in einen passgenauen Innenkarton setzen, Hohlräume satt ausfüllen.
  4. 4
    Außenkarton: Stabiler, vorzugsweise doppelwelliger Versandkarton; Innenkarton mittig platzieren und umlaufend polstern.
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    Verschluss: Kartonlaschen mit widerstandsfähigem Paketband (mind. 48 mm) in H-Form verkleben, Kanten zusätzlich sichern.
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    Eigenkontrolle: Schütteltest (nichts darf wackeln) und Falltest aus ca. 80 cm auf die Kante. Verpackung ggf. nachbessern.

Do’s & Don’ts

  • Nur die versiegelte Aschekapsel versenden; Über-/Schmuckurnen ausgeschlossen.
  • Beutel aus PE/LDPE o. ä., staubdicht.
  • Polster: Schaumstoff, Luftpolster, Papierpolster.
  • Karton intakt, trocken, möglichst doppelwellig.
  • Neutral verpacken; Dokumentenvorgaben des Ziellandes beachten.
  • Kein Papier-/Textilbeutel als Innenbeutel.
  • Kein lose streuendes Füllgut (Styroporflocken, Sägemehl).
  • Innen keine metallischen Hüllen (behindern die Röntgenprüfung).
Tipp: Bei längeren Transporten einen Feuchtigkeits-Absorber beilegen (kein loses Pulver).
Sonderfälle & Rechtliches

Besondere Fälle richtig vorbereiten

Überführung einer Urne in die Republik Polen

Für die Einfuhr einer Urne nach Polen ist eine konsularische Bescheinigung erforderlich. Die Urne muss technisch korrekt vorbereitet sein und die Originalunterlagen die Sendung begleiten.

Pflichtunterlagen

  • Konsularische Bescheinigung (Original) des polnischen Konsulats.
  • Sterbeurkunde (international oder beglaubigt).
  • Einäscherungsbescheinigung (Krematorium).
  • Einwilligung zur Beerdigung in Polen (Landrat/Oberbürgermeister).
  • Bei unnatürlicher Todesursache: Freigabe der Staatsanwaltschaft (beglaubigt, ggf. übersetzt).

Technik & Transport

  • Asche in einem dicht verlöteten Einsatz, der in die Urne eingesetzt wird.
  • Transport durch Bestattungsunternehmen oder Privatperson möglich.
  • Versand per Kurier/Post möglich; die Original-Bescheinigung muss die Urne begleiten.
  • Verpackung bruchsicher, innen polstern; Dokumente griffbereit beifügen.
Beantragung: beim zuständigen polnischen Konsulat in Deutschland. Ausstellung i. d. R. innerhalb von 3 Tagen; Gebühr ca. 50 EUR. Beantragung per Post möglich.

Überführung bei unnatürlicher Todesursache

Bei einem nicht natürlichen Tod (z. B. Unfall, Fremdeinwirkung, Suizid, ungeklärte Todesursache) ist für jede Ausfuhr/Überführung zusätzlich die Freigabe der zuständigen Staatsanwaltschaft erforderlich.

Was ist verpflichtend?

  • Schriftliche Freigabe der Staatsanwaltschaft (Original oder amtlich beglaubigte Kopie).
  • Beglaubigte Übersetzung in die Landessprache des Ziellandes (z. B. Englisch für die USA).
  • Basisdokumente: internationale Sterbeurkunde, Kremationsbescheinigung, Identitätsnachweis.
  • Nur die versiegelte Aschekapsel wird transportiert.

Ablauf & behördliche Prüfung

  • Ohne Freigabe ist keine legale Ausfuhr möglich.
  • Airlines, Zoll und Konsulate können die Dokumente jederzeit prüfen.
  • Außerhalb der EU erfolgt die Übergabe am nächstgelegenen internationalen Flughafen.
  • Dokumente je nach Zielland mit Apostille/Legalisation vorbereiten.

Wichtiger Hinweis zu Sanktionsländern

Urnenüberführungen in Länder unter internationalen Sanktionen sind nicht möglich.

Aufgrund internationaler Sanktionsmaßnahmen der Europäischen Union (EU) und der Vereinigten Staaten (USA) können wir keine Transporte in Länder durchführen, die auf den offiziellen Sanktionslisten stehen. Dies betrifft unter anderem:

  • Länder mit umfassenden Handelsembargos
  • Länder mit Beschränkungen im Luftfrachtverkehr
  • Regionen mit eingeschränktem Zahlungsverkehr
  • Gebiete ohne diplomatische Vertretung

Aktuelle Informationen finden Sie auf den offiziellen Webseiten: EU Sanctions Map (EU) und OFAC Sanctions Programs (USA). Bitte kontaktieren Sie uns bei Fragen zur Durchführbarkeit vor Auftragserteilung – wir prüfen die aktuellen Möglichkeiten für Ihr Zielland.

Begleitdokumente

Dokumente sicher hochladen

Laden Sie Sterbeurkunde, Kremationsbescheinigung und weitere Begleitpapiere für EU- und internationale Überführungen direkt über unser Portal hoch.

FAQ / Fachbegriffe

Begriffe kurz erklärt

Fachbegriffe zum internationalen Urnenversand verständlich erklärt.

Internationale Beglaubigung nach dem Haager Übereinkommen. Sie wird von einer zuständigen Behörde im Ausstellungsstaat erteilt und bestätigt die Echtheit einer Unterschrift oder eines Stempels auf einem amtlichen Dokument. Für den Urnenversand wichtig, wenn Sterbeurkunden oder Kremationsbescheinigungen im Ausland vorgelegt werden müssen.
Wenn ein Staat nicht dem Haager Abkommen beigetreten ist, ersetzt die sogenannte Legalisation die Apostille. Dabei wird das Dokument zunächst von einer deutschen Behörde vorbeglaubigt und anschließend durch die Botschaft oder das Konsulat des Ziellandes endgültig bestätigt.
Mehrsprachige Sterbeurkunde nach dem CIEC-Standard, die in vielen Ländern ohne Übersetzung anerkannt wird. Sie erleichtert die Einfuhr einer Urne, weil sie von Behörden und Airlines direkt gelesen werden kann.
Amtliches Dokument des Krematoriums, das die Einäscherung bestätigt. In vielen Ländern ist es Pflicht, diese Bescheinigung zusammen mit der Sterbeurkunde vorzulegen. Sie dient den Zoll- und Gesundheitsbehörden als Nachweis, dass es sich um kremierte Überreste handelt.
Der Luftfrachtbrief ist das wichtigste Transportdokument. Er enthält Absender, Empfänger, Flugroute, Gewicht und eine eindeutige AWB-Nummer. Diese Nummer dient auch als Tracking-Code. Ohne AWB darf keine Sendung ins Flugzeug verladen werden.
Jede Luftfrachtsendung muss aus Sicherheitsgründen durchleuchtet werden. Der X-Ray-Check (Röntgenkontrolle) prüft den Inhalt der Verpackung. Urnen mit metallischen Innenkapseln können hierbei Probleme machen, deshalb ist oft zusätzlich eine manuelle Sichtkontrolle erforderlich.
Sicherheitskontrolle nach europäischem Luftsicherheitsrecht. Nur Fracht mit SPX-Status gilt als sicher und darf in Passagier- oder Frachtmaschinen transportiert werden. Die Kontrolle erfolgt durch Röntgen, Sprengstoffspurendetektion oder manuelle Prüfung.
Unternehmen mit spezieller Zulassung der Luftsicherheitsbehörden, die ihre Fracht eigenständig sicher verpacken und kennzeichnen dürfen. Solche Sendungen müssen am Flughafen nicht erneut kontrolliert werden, was Zeit spart.
Spedition oder Logistikdienstleister mit behördlicher Zulassung, Sicherheitskontrollen im Auftrag der Airlines durchzuführen. Sie sind ein wichtiger Teil der Sicherheitskette im Luftfrachtprozess.
Ein zentrales Luftfracht-Drehkreuz, an dem Sendungen gebündelt, kontrolliert und auf internationale Flüge verteilt werden. Unser Hub ist Madrid (MAD), von wo aus weltweite Destinationen erreicht werden.
Der letzte Annahmeschluss einer Sendung am Flughafen. Nur wenn die Urne rechtzeitig vor der Cut-off-Zeit eingeliefert wird, kann sie den geplanten Flug erreichen. Für Express-Sendungen sind diese Fristen besonders streng.
Die innere Metall- oder Kunststoffkapsel, die die Asche der verstorbenen Person enthält. Sie wird amtlich versiegelt und ist das einzige Behältnis, das transportiert werden darf. Schmuck- oder Überurnen dürfen nicht verschickt werden, da sie als eigene Warenposition verzollt werden müssten.
Persönliche Beratung

Fragen zu Ihrer Sendung?

Unser Team berät Sie individuell zu Dokumenten, Ländervorgaben und Verpackung und prüft die Durchführbarkeit für Ihr Zielland.

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