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Aktuelle-Urnen-Versand-Infos

Wie erfasse ich einen Frachtauftrag?

Wie erfasse ich einen Frachtauftrag?

Die Erfassung eines Frachtauftrags ist einfach und dauert nur wenige Minuten. Folgen Sie bitte diesen Schritten:

  1. Formular online öffnen
  2. Angaben zu Absender, Empfänger und Urne eintragen
  3. Bei EU- oder internationalen Transporten die Erforderliche Begleitdokumente hochladen (z. B. Sterbeurkunde, Kremationsbescheinigung)
  4. Frachtauftrag erfassen – Sie erhalten in der Regel innerhalb von 30 Minuten den Frachtschein per E-Mail von unserer Dispo
Jetzt Frachtauftrag erfassen
FAQ / Fachbegriffe kurz erklärt!

Begriffe kurz erklärt

Fachbegriffe zum internationalen Urnenversand verständlich erklärt

Internationale Beglaubigung nach dem Haager Übereinkommen. Sie wird von einer zuständigen Behörde im Ausstellungsstaat erteilt und bestätigt die Echtheit einer Unterschrift oder eines Stempels auf einem amtlichen Dokument. Für den Urnenversand wichtig, wenn Sterbeurkunden oder Kremationsbescheinigungen im Ausland vorgelegt werden müssen.
Wenn ein Staat nicht dem Haager Abkommen beigetreten ist, ersetzt die sogenannte Legalisation die Apostille. Dabei wird das Dokument zunächst von einer deutschen Behörde vorbeglaubigt und anschließend durch die Botschaft oder das Konsulat des Ziellandes endgültig bestätigt.
Mehrsprachige Sterbeurkunde nach dem CIEC-Standard, die in vielen Ländern ohne Übersetzung anerkannt wird. Sie erleichtert die Einfuhr einer Urne, weil sie von Behörden und Airlines direkt gelesen werden kann.
Amtliches Dokument des Krematoriums, das die Einäscherung bestätigt. In vielen Ländern ist es Pflicht, diese Bescheinigung zusammen mit der Sterbeurkunde vorzulegen. Sie dient den Zoll- und Gesundheitsbehörden als Nachweis, dass es sich um kremierte Überreste handelt.
Der Luftfrachtbrief ist das wichtigste Transportdokument. Er enthält Absender, Empfänger, Flugroute, Gewicht und eine eindeutige AWB-Nummer. Diese Nummer dient auch als Tracking-Code. Ohne AWB darf keine Sendung ins Flugzeug verladen werden.
Jede Luftfrachtsendung muss aus Sicherheitsgründen durchleuchtet werden. Der X-Ray-Check (Röntgenkontrolle) prüft den Inhalt der Verpackung. Urnen mit metallischen Innenkapseln können hierbei Probleme machen, deshalb ist oft zusätzlich eine manuelle Sichtkontrolle erforderlich.
Sicherheitskontrolle nach europäischem Luftsicherheitsrecht. Nur Fracht mit SPX-Status gilt als sicher und darf in Passagier- oder Frachtmaschinen transportiert werden. Die Kontrolle erfolgt durch Röntgen, Sprengstoffspurendetektion oder manuelle Prüfung.
Unternehmen mit spezieller Zulassung der Luftsicherheitsbehörden, die ihre Fracht eigenständig sicher verpacken und kennzeichnen dürfen. Solche Sendungen müssen am Flughafen nicht erneut kontrolliert werden, was Zeit spart.
Spedition oder Logistikdienstleister mit behördlicher Zulassung, Sicherheitskontrollen im Auftrag der Airlines durchzuführen. Sie sind ein wichtiger Teil der Sicherheitskette im Luftfrachtprozess.
Ein zentrales Luftfracht-Drehkreuz, an dem Sendungen gebündelt, kontrolliert und auf internationale Flüge verteilt werden. Unser Hub ist Madrid (MAD), von wo aus weltweite Destinationen erreicht werden.
Der letzte Annahmeschluss einer Sendung am Flughafen. Nur wenn die Urne rechtzeitig vor der Cut-off-Zeit eingeliefert wird, kann sie den geplanten Flug erreichen. Für Express-Sendungen sind diese Fristen besonders streng.
Die innere Metall- oder Kunststoffkapsel, die die Asche der verstorbenen Person enthält. Sie wird amtlich versiegelt und ist das einzige Behältnis, das transportiert werden darf. Schmuck- oder Überurnen dürfen nicht verschickt werden, da sie als eigene Warenposition verzollt werden müssten.
Benötigte Unterlagen bei EU-Überführungen

Übersicht | EU-Dokumente | Überführung

Benötigte Unterlagen für einen EU-Versand

UPLOAD der Begleitdokumente | EU & International

Upload der Begleitdokumente | EU + AIR-CARGO

Upload der Begleitdokumente | Internationale Überführung

Information

Urnentransport – kurz erklärt

Kompakte Hinweise zu Verpackung, Transport und Preisen. Alle Angaben gelten für die Beförderung der versiegelten Aschekapsel (ohne Über-/Schmuckurne).


Sichere Verpackung

Die Aschekapsel immer in einen dichten Beutel einlegen (empfohlen: doppelte Beutelung). Falls die Kapsel beschädigt wird, darf keine Asche aus Karton/Umverpackung austreten. Polsterung vollflächig, keine losen Partikel.

Innenkarton passgenau, Außenkarton stabil (möglichst doppelwellig), alle Nähte sicher verkleben.

Express-Kurierdienste

Abholung und Beförderung erfolgen über spezialisierte Expressnetzwerke mit lückenlosem Tracking und sorgfältiger Behandlung. Jede Sendung wird nach klaren Sicherheits- und Dokumentenvorgaben abgewickelt.

Nationale & internationale Zustellung

Innerhalb der EU erfolgt die Zustellung gewöhnlich bis zur Empfängeradresse (je nach Landesvorgabe mit Dokumentenprüfung).

Außerhalb der EU wird die Urne in der Regel bis zum nächstgelegenen internationalen Flughafen zur Abholung im Cargo-/Zollbereich transportiert.

Transparente Preise

Preise setzen sich üblicherweise aus Grundpreis, Gewichts-/Maßkomponente und optionalen Services (z. B. Zustellfenster, Zusatzdokumente) zusammen. Keine versteckten Kosten – alle Komponenten werden vorab ausgewiesen.

Kundenservice | +49–511–79099880

Unser Team berät Sie individuell zu Dokumenten, Ländervorgaben und Verpackung. Wir prüfen Ihre Angaben und unterstützen Sie bei der sicheren Abwicklung Ihrer Sendung.

Rechtlicher Hinweis: Transportiert wird ausschließlich die versiegelte Aschekapsel. Bei unnatürlicher Todesursache ist die Freigabe der Staatsanwaltschaft (beglaubigt, in Landessprache übersetzt) erforderlich. Außerhalb der EU kann zusätzlich eine Apostille/Legalisation nötig sein.
Stand: September 2025
Verpackungshinweis

Richtige Verpackung der Urnensendung

So verpacken Sie die versiegelte Aschekapsel transportsicher. Ziel ist, Beschädigungen vorzubeugen und jeglichen Austritt von Asche zu verhindern.


Schritt für Schritt

  1. 1
    Innenbeutel Pflicht: Legen Sie die Aschekapsel in einen stabilen, staubdichten Kunststoffbeutel (z. B. PE, mind. 100 µm) und verschließen Sie ihn sicher (Druckverschluss/Zipper oder thermisch verschweißt).
    Wichtig: Sollte die Aschekapsel beschädigt werden, darf keine Asche aus dem Karton/der Umverpackung austreten. Nutzen Sie nach Möglichkeit eine doppelte Beutelung (Innen- und Außenbeutel).
  2. 2
    Polsterung/Umhüllung: Umwickeln Sie die (eingebeutelte) Aschekapsel vollflächig mit stoßdämpfendem Material (z. B. Schaumstoff, Luftpolsterfolie, papierbasierte Polster). Keine losen Partikel (z. B. Styroporflocken, Sägemehl).
  3. 3
    Innenkarton: Setzen Sie die gepolsterte Kapsel in einen passgenauen Innenkarton ein. Hohlräume satt ausfüllen, sodass nichts verrutschen kann.
  4. 4
    Außenkarton: Verwenden Sie einen stabilen, vorzugsweise doppelwelligen Versandkarton. Innenkarton mittig platzieren und umlaufend polstern (Kanten-/Eckschutz).
  5. 5
    Verschluss: Kartonlaschen über Kreuz mit widerstandsfähigem Paketband (mind. 48 mm) in H-Form verkleben. Nähte und Kanten zusätzlich sichern.
  6. 6
    Eigenkontrolle: Schütteltest (es darf nichts wackeln) und Falltest aus ca. 80 cm auf die Kante. Verpackung ggf. nachbessern.

Do's & Don'ts

  • Nur die versiegelte Aschekapsel versenden; Über-/Schmuckurnen sind ausgeschlossen (eigene Zollposition).
  • Beutelmaterial: PE/LDPE oder ähnlich, staubdicht; kein Papier-/Textilbeutel.
  • Polster: Schaumstoff, Luftpolster, Papierpolster – kein lose streuendes Füllgut.
  • Karton: intakt, trocken, ohne Vorbeschädigung; möglichst doppelwellig.
  • Kennzeichnung: Neutral verpacken; behördliche/Dokumentenanforderungen des Ziellandes beachten.
  • Sicherheitskontrolle: Innen keine metallischen Hüllen verwenden, um Röntgenprüfung nicht zu behindern.
Tipp: Für längere Transporte zusätzlich einen Feuchtigkeits-Absorber beilegen (kein loses Pulver).
Rechtlicher Hinweis: Transportiert wird ausschließlich die versiegelte Aschekapsel. Bei unnatürlicher Todesursache ist die Freigabe der Staatsanwaltschaft (beglaubigt, übersetzt) erforderlich.
Stand: September 2025 · Diese Anleitung gilt generell; länderspezifische Vorgaben können abweichen.
Polen – wichtige Information

Überführung einer Urne in die Republik Polen

Für die Einfuhr einer Urne nach Polen ist eine konsularische Bescheinigung erforderlich. Die Urne muss technisch korrekt vorbereitet sein und die Originalunterlagen müssen die Sendung begleiten.


Pflichtunterlagen

  • Konsularische Bescheinigung (Original) des polnischen Konsulats.
  • Sterbeurkunde (international oder beglaubigt).
  • Einäscherungsbescheinigung (Krematorium).
  • Einwilligung zur Beerdigung in Polen (Landrat/Oberbürgermeister).
  • Bei unnatürlicher Todesursache: Freigabe der Staatsanwaltschaft (beglaubigt; ggf. Übersetzung).

Technische Anforderungen & Transport

  • Asche in einem dicht verlöteten Einsatz/Behälter, der in die Urne eingesetzt wird.
  • Transport durch Bestattungsunternehmen oder Privatperson möglich.
  • Versand per Kurier/Post möglich; die Original-Bescheinigung muss die Urne begleiten.
  • Verpackung: bruchsicher, innen polstern; Dokumente griffbereit beifügen.
Hinweis: Postversand ist von den aktuellen Transportbedingungen der Zustellpartner abhängig.
Beantragung der Bescheinigung: Beim zuständigen polnischen Konsulat in Deutschland. Ausstellung i. d. R. innerhalb von 3 Tagen; Gebühr ca. 50 EUR. Eine Beantragung per Post ist möglich.
Stand: September 2025 · Länderspezifische Vorgaben können abweichen.
Wichtige Information

Überführung bei unnatürlicher Todesursache

Bei einem **nicht natürlichen Tod** (‌z.​B. Unfall, Fremdeinwirkung, Suizid, ungeklärte Todesursache) ist für jede Ausfuhr/Überführung zusätzlich die **Freigabe der zuständigen Staatsanwaltschaft** erforderlich.


Was ist verpflichtend?

  • Schriftliche Freigabe der Staatsanwaltschaft (Original oder amtlich beglaubigte Kopie).
  • Beglaubigte Übersetzung in die jeweilige Landessprache des Ziellandes (z.​B. Englisch für USA).
  • Beizufügende Basisdokumente: Internationale Sterbeurkunde, Kremationsbescheinigung, Identitätsnachweis/–kopie.
  • Nur versiegelte Aschekapsel wird transportiert; Über-/Schmuckurnen sind ausgeschlossen (eigene Zollposition).

Ablauf & behördliche Prüfung

  • Ohne Freigabe **keine legale Ausfuhr** möglich.
  • Airlines, Zoll und Konsulate können die Dokumente jederzeit prüfen.
  • Außerhalb der EU erfolgt die Übergabe üblicherweise am **nächstgelegenen internationalen Flughafen** (Abholung im Cargo-/Zollbereich).
  • Dokumente je nach Zielland mit **Apostille/Legalisation** vorzubereiten.
Hinweis: Diese Vorgabe beruht auf der deutschen Strafprozessordnung (§ 159 StPO: Eingreifen der Staatsanwaltschaft bei nicht natürlichen Todesfällen) sowie den internationalen Überführungsanforderungen der Zielländer.
Stand: September 2025 · Bei Fragen unterstützen wir Sie gerne individuell je nach Zielland.

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