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Europa und (Nicht EU-Staaten)

Informationen / Anforderungen zum EU-Urnenversand

EU-URNENTRANSPORT
EU-URNENTRANSPORT - CREMEXX™ Versand in die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union

Urnenüberführung aus Deutschland in EU-Staaten – Informationen & länderspezifische Anforderungen

Für die Überführung einer Urne von Deutschland in einen anderen EU-Mitgliedsstaat gelten unterschiedliche Vorschriften. Welche Unterlagen und Genehmigungen erforderlich sind, hängt vom jeweiligen Zielland ab. Bitte beachten Sie: Alle notwendigen Dokumente müssen vom Versender bereitgestellt werden.

Wir sorgen anschließend für den sicheren und fachgerechten Transport bis zum Empfängerort im Ausland. Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht zu den länderspezifischen Anforderungen, damit Sie schnell und zuverlässig alle nötigen Papiere zusammenstellen können.

>>>weiter zur Liste der EU-Mitgliedsstaaten

Urnenüberführung in Nicht-EU-Staaten

Europa (Nicht EU-Staaten)
Europa (Nicht EU-Staaten) - Richtlinien für die internationale Urnenüberführung

Urnenüberführung nach Europa (Nicht-EU-Staaten): Für europäische Nicht-EU-Staaten organisieren wir die Urnenüberführung üblicherweise per Luftfracht bis zum nächstgelegenen internationalen Flughafen im Zielland. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der erforderlichen Unterlagen für den Urnenversand nach Albanien, Bosnien und Herzegowina, Großbritannien, Island, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien, Norwegen, Schweiz, Serbien und Türkei.

Wichtiger Hinweis: Die endgültige Annahme und Auslieferung erfolgt in Abstimmung mit den lokalen Behörden und dem empfangenden Bestattungsinstitut. Die Anforderungen können sich jederzeit ändern. Bindend sind immer die aktuellen Vorgaben der zuständigen Botschaft bzw. Auslandsvertretung.

Welche Dokumente benötigen Sie für den Urnenversand nach Albanien?

Die Urnenüberführung nach Albanien erfolgt in der Regel per Luftfracht zum internationalen Flughafen Tirana. Die Behörden orientieren sich am europäischen Standard, verlangen aber häufig beglaubigte Übersetzungen und Apostillen auf den Hauptdokumenten.

Erforderliche Unterlagen (typisch)

  • Internationale Sterbeurkunde (möglichst mehrsprachig, mindestens Deutsch/Englisch)
  • Kremationsbescheinigung / Feuerbestattungsnachweis im Original
  • Ärztliche Bescheinigung, dass keine ansteckende Erkrankung vorlag („non contagious“)
  • Pass- oder Personalausweiskopie der verstorbenen Person
  • Vollmacht für das empfangende Bestattungsinstitut in Albanien (falls von dort verlangt)
  • Beglaubigte Übersetzung der Sterbe- und Kremationsunterlagen in Englisch oder Albanisch
  • Apostille nach Haager Übereinkommen auf Sterbeurkunde und Kremationsbescheinigung
  • Luftfrachtpapiere (Air Waybill) und Urnentransport-Bestätigung

Botschaft der Republik Albanien

Friedrichstr. 231
10969 Berlin
Deutschland
Telefon: +49 30 259 420 15
E-Mail: embassy.berlin@mfa.gov.al
Website:

Welche Dokumente benötigen Sie für den Urnenversand nach Bosnien und Herzegowina?

Für Bosnien und Herzegowina erfolgt die Einfuhr der Urne in der Regel per Luftfracht über Sarajevo oder andere internationale Flughäfen. Die Überführung ist grundsätzlich möglich, erfordert jedoch vollständige, ggf. übersetzte Unterlagen mit Apostille.

Erforderliche Unterlagen (typisch)

  • Internationale Sterbeurkunde (nach Möglichkeit mehrsprachig, inkl. Englisch)
  • Kremationsbescheinigung / Feuerbestattungsnachweis im Original
  • Ärztliche Bescheinigung über Nichtvorliegen einer ansteckenden Erkrankung
  • Passkopie der verstorbenen Person
  • Vollmacht für das empfangende Bestattungsunternehmen in Bosnien und Herzegowina
  • Beglaubigte Übersetzungen in Bosnisch/Kroatisch/Serbisch oder Englisch (je nach Behörde)
  • Apostille auf Sterbeurkunde und Kremationsbescheinigung (Haager Übereinkommen)
  • Luftfrachtunterlagen (Air Waybill) und Transportbestätigung

Botschaft von Bosnien und Herzegowina

Ibsenstr. 14
10439 Berlin
Deutschland
Telefon: +49 30 814 712 10
E-Mail: info@botschaftbh.de
Website:

Welche Dokumente benötigen Sie für den Urnenversand nach Montenegro?

Urnen nach Montenegro werden üblicherweise per Luftfracht über die internationalen Flughäfen Podgorica oder Tivat eingeführt. Die Dokumentenanforderungen orientieren sich weitgehend am Standard des Haager Apostille-Systems.

Erforderliche Unterlagen (typisch)

  • Internationale Sterbeurkunde mit Apostille
  • Kremationsbescheinigung mit Apostille
  • Ärztliche Bescheinigung („non contagious“)
  • Ausweiskopie der verstorbenen Person
  • Vollmacht für das Bestattungsinstitut in Montenegro (falls verlangt)
  • Beglaubigte Übersetzung der Unterlagen in Englisch oder Montenegrinisch/Serbisch
  • Luftfrachtpapiere (Air Waybill) und Nachweis über den Urnentransport

Ambasada Crne Gore – Botschaft von Montenegro

Standort Berlin
Telefon und Kontaktdaten: siehe Website
Website:

Welche Dokumente benötigen Sie für den Urnenversand nach Nordmazedonien?

Für die Urnenüberführung in die Republik Nordmazedonien wird die Einfuhr in der Regel über den Flughafen Skopje oder Ohrid abgewickelt. Die Behörden verlangen vollständige, apostillierte Unterlagen und ggf. übersetzte Dokumente.

Erforderliche Unterlagen (typisch)

  • Internationale Sterbeurkunde (mit Apostille)
  • Kremationsbescheinigung / Feuerbestattungsnachweis (mit Apostille)
  • Ärztliche Bescheinigung, dass keine meldepflichtige Infektionskrankheit vorliegt
  • Passkopie der verstorbenen Person
  • Vollmacht für das empfangende Bestattungsunternehmen in Nordmazedonien
  • Beglaubigte Übersetzungen in Mazedonisch oder Englisch
  • Luftfrachtunterlagen (Air Waybill) und Urnentransport-Bestätigung

Botschaft der Republik Nordmazedonien

Standort Berlin, Hubertusallee
Telefon und E-Mail: laut aktueller Angabe auf der Website
Website:

Welche Dokumente benötigen Sie für den Urnenversand nach Serbien?

Nach Serbien erfolgt die Urnenüberführung in der Regel per Luftfracht über Belgrad. Die Unterlagen müssen vollständig, mit Apostille versehen und je nach Behörde in serbischer Sprache bzw. Englisch übersetzt sein.

Erforderliche Unterlagen (typisch)

  • Internationale Sterbeurkunde im Original mit Apostille
  • Kremationsbescheinigung im Original mit Apostille
  • Ärztliche Bescheinigung über Nichtvorliegen einer ansteckenden Erkrankung
  • Passkopie der verstorbenen Person
  • Vollmacht für das empfangende Bestattungsinstitut in Serbien
  • Beglaubigte Übersetzung der Unterlagen in Serbisch oder Englisch
  • Luftfrachtpapiere (Air Waybill) und Transportbestätigung

Botschaft der Republik Serbien

Taubertstr. 18
14193 Berlin
Deutschland
Telefon: +49 30 895 770 0
E-Mail: info@botschaft-serbien.de
Website:

Welche Dokumente benötigen Sie für den Urnenversand in den Kosovo?

Die Einfuhr einer Urne in die Republik Kosovo erfolgt üblicherweise per Luftfracht über den Flughafen Pristina. Die Dokumentenlage ist ähnlich wie in anderen Staaten des westlichen Balkans; Apostillen und Übersetzungen sind häufig erforderlich.

Erforderliche Unterlagen (typisch)

  • Internationale Sterbeurkunde mit Apostille
  • Kremationsbescheinigung mit Apostille
  • Ärztliche Bescheinigung („non contagious“)
  • Ausweiskopie der verstorbenen Person
  • Vollmacht für das empfangende Bestattungsinstitut im Kosovo
  • Beglaubigte Übersetzung der Unterlagen in Albanisch oder Serbisch (oder Englisch nach Rücksprache)
  • Luftfrachtunterlagen (Air Waybill) und Urnentransport-Bestätigung

Botschaft der Republik Kosovo

Standort Berlin
Telefon und E-Mail: gemäß aktueller Angabe auf der Website
Website:

Welche Dokumente benötigen Sie für den Urnenversand in die Schweiz?

Die Schweiz wird per Landtransport (Strassentransport) bedient. Die Unterlagen müssen vollständig und mit Apostille versehen sein; die Schweizer Behörden akzeptieren in der Regel deutsche bzw. mehrsprachige Urkunden, in Einzelfällen jedoch zusätzliche Nachweise.

Erforderliche Unterlagen (typisch)

  • Internationale Sterbeurkunde (möglichst mehrsprachig)
  • Kremationsbescheinigung im Original
  • Pass- oder Ausweiskopie der verstorbenen Person
  • Vollmacht für das empfangende Bestattungsinstitut in der Schweiz (falls erforderlich)
  • Transportpapiere und Urnentransport-Bestätigung (Erstellung durch CREMEXX®)

Schweizerische Botschaft in der Bundesrepublik Deutschland

Otto-von-Bismarck-Allee 4A
10557 Berlin
Deutschland
Telefon: +49 30 390 40 00
E-Mail: berlin@eda.admin.ch
Website:

Welche Dokumente benötigen Sie für den Urnenversand ins Vereinigte Königreich?

Für das Vereinigte Königreich (Großbritannien) organisieren wir die Urnenüberführung ausschließlich per Luftfracht, z.B. über die Flughäfen London, Manchester oder Edinburgh. Benötigt werden vollständige Unterlagen nach britischem Standard; englische Sprachfassungen sind obligatorisch.

Erforderliche Unterlagen (typisch)

  • Internationale Sterbeurkunde in englischer Sprache oder mit beglaubigter englischer Übersetzung
  • Kremationsbescheinigung (Cremation Certificate) im Original
  • Ärztliche Bescheinigung, dass keine ansteckende Erkrankung vorliegt
  • Passkopie der verstorbenen Person
  • Vollmacht / Einverständniserklärung für das empfangende Bestattungsinstitut im Vereinigten Königreich
  • Luftfrachtunterlagen (Air Waybill) und Urnentransport-Bestätigung

Britische Botschaft Berlin

Wilhelmstr. 70–71
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: +49 30 20457 0
Website:

Welche Dokumente benötigen Sie für den Urnenversand nach Island?

Urnenüberführungen nach Island erfolgen ausschließlich per Luftfracht über den Flughafen Keflavík (bei Reykjavík). Die Urkunden werden in der Regel in englischer Sprache akzeptiert; bei nur deutschsprachigen Dokumenten sind beglaubigte Übersetzungen erforderlich.

Erforderliche Unterlagen (typisch)

  • Internationale Sterbeurkunde (Deutsch/Englisch oder mit englischer Übersetzung)
  • Kremationsbescheinigung im Original
  • Ärztliche Bescheinigung („non contagious“)
  • Passkopie der verstorbenen Person
  • Vollmacht für das empfangende Bestattungsinstitut in Island
  • Luftfrachtpapiere (Air Waybill) und Urnentransport-Bestätigung

Botschaft von Island

Rauchstr. 1
10787 Berlin
Deutschland
Telefon: +49 30 5050 4000
E-Mail: infoberlin@mfa.is
Website:

Welche Dokumente benötigen Sie für den Urnenversand nach Norwegen?

Nach Norwegen erfolgt die Urnenüberführung ebenfalls per Luftfracht, meist über Oslo oder andere internationale Flughäfen. Die norwegischen Behörden akzeptieren englische oder norwegische Unterlagen; deutsche Dokumente müssen ggf. entsprechend übersetzt und apostilliert werden.

Erforderliche Unterlagen (typisch)

  • Internationale Sterbeurkunde mit Apostille (Englisch oder mit englischer/norwegischer Übersetzung)
  • Kremationsbescheinigung im Original mit Apostille
  • Ärztliche Bescheinigung, dass keine ansteckende Erkrankung vorlag
  • Passkopie der verstorbenen Person
  • Vollmacht für das empfangende Bestattungsinstitut in Norwegen
  • Luftfrachtunterlagen (Air Waybill) und Urnentransport-Bestätigung

Königlich Norwegische Botschaft

Rauchstr. 1
10787 Berlin
Deutschland
Telefon: +49 30 5050 5800
Website:

Welche Dokumente benötigen Sie für den Urnenversand in die Türkei?

Die Türkei wird grundsätzlich per Luftfracht bedient (z.B. Istanbul, Ankara, Izmir). Die Dokumentenanforderungen sind streng; vollständige Unterlagen mit Apostille und ggf. beglaubigten Übersetzungen in Türkisch sind erforderlich. In Einzelfällen kann eine zusätzliche Genehmigung der türkischen Behörden notwendig sein.

Erforderliche Unterlagen (typisch)

  • Internationale Sterbeurkunde mit Apostille
  • Kremationsbescheinigung im Original mit Apostille
  • Ärztliche Bescheinigung („non contagious“)
  • Passkopie der verstorbenen Person
  • Beglaubigte Übersetzung der Unterlagen in Türkisch (mindestens Sterbeurkunde und Kremationsbescheinigung)
  • Vollmacht für das empfangende Bestattungsinstitut bzw. die Familie in der Türkei
  • Luftfrachtpapiere (Air Waybill) und Urnentransport-Bestätigung

Botschaft der Republik Türkei

Standort Berlin
Telefon / E-Mail: gemäß aktueller Angabe auf der Website
Website:

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Wichtiger Hinweis zu Sanktionsländern

Urnenüberführungen in Länder unter internationalen Sanktionen sind nicht möglich.

Aufgrund internationaler Sanktionsmaßnahmen der Europäischen Union (EU) und der Vereinigten Staaten (USA) können wir keine Transporte in Länder durchführen, die auf den offiziellen Sanktionslisten stehen.

Dies betrifft unter anderem:

  • Länder mit umfassenden Handelsembargos
  • Länder mit Beschränkungen im Luftfrachtverkehr
  • Regionen mit eingeschränktem Zahlungsverkehr
  • Gebiete ohne diplomatische Vertretung

Aktuelle Informationen zu Sanktionsländern finden Sie auf den offiziellen Webseiten:

Bei Fragen zur Durchführbarkeit einer Urnenüberführung in ein bestimmtes Land kontaktieren Sie uns bitte vor Auftragserteilung. Wir prüfen gerne die aktuellen Möglichkeiten für Ihr Zielland.

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