Ozeanien
Urnenüberführungen nach Ozeanien
Urnenüberführung nach Ozeanien: Für Ozeanien erfolgt die Urnenüberführung grundsätzlich per Luftfracht über internationale Flughäfen. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der erforderlichen Unterlagen für den Urnenversand nach Australien, Neuseeland, Fidschi, Papua-Neuguinea, Samoa, Tonga, Vanuatu, Kiribati, Mikronesien, Nördliche Marianen, Palau, Marshallinseln, Französisch-Polynesien, Neukaledonien und Wallis und Futuna.
Wichtige Grundsätze: Die Zustellung ist in der Regel bis zum nächstgelegenen internationalen Flughafen zur Empfängeradresse möglich. Transportiert wird ausschließlich die versiegelte Aschekapsel in röntgenfähiger, staubdichter und bruchsicherer Verpackung; dekorative Über- oder Schmuckurnen sind vom Transport ausgeschlossen. Alle Unterlagen müssen in englischer Sprache oder in der Amtssprache des Ziellandes vorliegen (Original oder beglaubigte Übersetzung) und vollständig vor Transportbeginn bereitgestellt werden.
Urnenüberführung nach Australien
Welche Dokumente benötigen Sie für den Urnenversand nach Australien?
Die Urnenüberführung nach Australien erfolgt üblicherweise per Luftfracht über große internationale Flughäfen (z.B. Sydney, Melbourne, Brisbane). Die Aschekapsel muss röntgenfähig, staubdicht verpackt und klar als „cremated remains“ deklariert sein.
Erforderliche Unterlagen (typisch)
- Internationale Sterbeurkunde (englisch oder mit beglaubigter englischer Übersetzung)
- Kremationsbescheinigung / Feuerbestattungsnachweis (englisch oder mit Übersetzung)
- Ärztliche Bescheinigung, dass keine ansteckende Erkrankung vorlag („non contagious disease“)
- Passkopie der verstorbenen Person
- Pass-/Ausweiskopie der empfangenden Person in Australien
- Einverständniserklärung / Vollmacht für das empfangende Bestattungsinstitut oder die Familie
- Luftfrachtpapiere (Air Waybill) und Urnentransport-Bestätigung
Australische Botschaft in Deutschland
10179 Berlin
Deutschland
Website: germany.embassy.gov.au
Urnenüberführung nach Neuseeland
Welche Dokumente benötigen Sie für den Urnenversand nach Neuseeland?
Die Urne wird per Luftfracht nach Neuseeland über internationale Flughäfen wie Auckland, Wellington oder Christchurch geflogen. Die neuseeländischen Behörden verlangen vollständige Nachweise über Tod, Kremation und Verpackung der Asche.
Erforderliche Unterlagen (typisch)
- Internationale Sterbeurkunde mit englischer Sprachfassung oder Übersetzung
- Kremationsbescheinigung / Cremation Certificate
- Ärztliche Bescheinigung über Nichtvorliegen einer ansteckenden Erkrankung
- Passkopie der verstorbenen Person
- Identitätsnachweis der empfangenden Person in Neuseeland
- Schriftliche Einverständniserklärung der Empfänger / des Bestatters
- Luftfrachtunterlagen (AWB) und Bestätigung über den Urnentransport
New Zealand Embassy Berlin
Botschaft von Neuseeland in Deutschland
Telefon: +49 30 206 21 0
Website: mfat.govt.nz/new-zealand-embassy
Urnenüberführung nach Fidschi (Fiji)
Welche Dokumente benötigen Sie für den Urnenversand nach Fidschi?
Die Urnenüberführung nach Fidschi erfolgt per Luftfracht über den internationalen Flughafen Nadi. Zuständig für Deutschland ist in der Regel die fidschianische Vertretung in London.
Erforderliche Unterlagen (typisch)
- Internationale Sterbeurkunde (englisch oder mit beglaubigter Übersetzung)
- Kremationsbescheinigung im Original
- Ärztliche Bescheinigung („non contagious“)
- Passkopie der verstorbenen Person
- Identitätsnachweis der empfangenden Person in Fidschi
- Schriftliche Empfangsbestätigung / Vollmacht für die Annahme der Urne
- Luftfrachtpapiere (Air Waybill) und Transportbestätigung
Fiji High Commission (zuständig u.a. für Deutschland)
34 Hyde Park Gate, London SW7 5DN, United Kingdom
E-Mail: fhc@fijihighcommission.org.uk
Website: fijihighcommission.org.uk
Urnenüberführung nach Papua-Neuguinea
Welche Dokumente benötigen Sie für den Urnenversand nach Papua-Neuguinea?
Die Urnenüberführung nach Papua-Neuguinea erfolgt in der Regel per Luftfracht über Port Moresby. Zuständig für Deutschland ist die Botschaft in Brüssel. Die Anforderungen können je nach Behörde und Region variieren.
Erforderliche Unterlagen (typisch)
- Internationale Sterbeurkunde (englisch oder mit beglaubigter Übersetzung)
- Kremationsbescheinigung im Original
- Ärztliche Bescheinigung über Nichtvorliegen einer ansteckenden Erkrankung
- Passkopie der verstorbenen Person
- Daten und Identitätsnachweis der empfangenden Person bzw. des Bestatters in Papua-Neuguinea
- Beglaubigte Übersetzungen und Apostille (nach Vorgabe der Botschaft)
- Luftfrachtunterlagen (AWB) und Urnentransport-Bestätigung
Embassy of Papua New Guinea
Avenue de Tervuren 430, 1150 Brüssel, Belgien
Telefon: +32 2 779 06 09
E-Mail: pngemb.brussels@dfa.gov.pg
Website: dfa.gov.pg/kundu-brussels
Urnenüberführung nach Samoa
Welche Dokumente benötigen Sie für den Urnenversand nach Samoa?
Für Samoa erfolgt die Urnenüberführung per Luftfracht über internationale Drehkreuze (z.B. Auckland, Nadi). Für Deutschland ist die Botschaft in Brüssel zuständig.
Erforderliche Unterlagen (typisch)
- Internationale Sterbeurkunde mit englischer Sprachfassung
- Kremationsbescheinigung im Original
- Ärztliche Bescheinigung („non contagious“)
- Passkopie der verstorbenen Person
- Kontaktdaten und Identitätsnachweis des Empfängers in Samoa
- Beglaubigte Übersetzungen und weitere Dokumente nach Vorgabe der Botschaft
- Luftfrachtpapiere (AWB) und Urnentransport-Bestätigung
Embassy of Samoa (Brussels)
Avenue Commandant Lothaire 1, 1040 Brussels, Belgium
Website: samoaembassybelgium.com
Urnenüberführung nach Tonga
Welche Dokumente benötigen Sie für den Urnenversand nach Tonga?
Die Urnenüberführung nach Tonga erfolgt per Luftfracht über den internationalen Flughafen Fua'amotu. Für Deutschland stehen Honorarkonsulate zur Verfügung, u.a. in Düsseldorf.
Erforderliche Unterlagen (typisch)
- Internationale Sterbeurkunde (englisch oder mit beglaubigter Übersetzung)
- Kremationsbescheinigung im Original
- Ärztliche Bescheinigung über Nichtvorliegen einer ansteckenden Erkrankung
- Passkopie der verstorbenen Person
- Identitätsnachweis des Empfängers in Tonga
- Vollmacht für das empfangende Bestattungsinstitut
- Luftfrachtunterlagen (AWB) und Transportbestätigung
Tonga Konsulat Düsseldorf
Kalkumer Schlossallee 47, 40489 Düsseldorf
Weitere Kontaktdaten gemäß aktueller Veröffentlichung
Infoseite: botschaft-konsulat.com/Tonga-in-Dusseldorf
Urnenüberführung nach Vanuatu
Welche Dokumente benötigen Sie für den Urnenversand nach Vanuatu?
Vanuatu wird per Luftfracht über internationale Flughäfen (z.B. Port Vila) bedient. In Deutschland besteht eine diplomatische Vertretung; genaue Anforderungen sollten im Einzelfall vorab mit der Botschaft abgeklärt werden.
Erforderliche Unterlagen (typisch)
- Internationale Sterbeurkunde (englisch oder mit Übersetzung)
- Kremationsbescheinigung im Original
- Ärztliche Bescheinigung über Nichtvorliegen einer ansteckenden Erkrankung
- Passkopie der verstorbenen Person
- Daten und Identitätsnachweis des Empfängers in Vanuatu
- Beglaubigte Übersetzungen / Apostille (nach Vorgabe der Botschaft)
- Luftfrachtunterlagen (AWB) und Transportbestätigung
Botschaft von Vanuatu (Deutschland)
Aktuelle Anschrift und Kontaktdaten gemäß offizieller Website / Veröffentlichung
Info: visahq.de/vanuatu/embassy/germany
Urnenüberführung nach Kiribati
Welche Dokumente benötigen Sie für den Urnenversand nach Kiribati?
Die Urnenüberführung nach Kiribati erfolgt per Luftfracht über regionale Hubs (z.B. Fiji, Hawaii). Für Deutschland ist in der Regel das Honorarkonsulat in Hamburg zuständig.
Erforderliche Unterlagen (typisch)
- Internationale Sterbeurkunde mit englischer Sprachfassung
- Kremationsbescheinigung im Original
- Ärztliche Bescheinigung („non contagious“)
- Passkopie der verstorbenen Person
- Kontaktdaten und Identitätsnachweis der empfangenden Person in Kiribati
- Weitere Unterlagen gemäß Vorgabe des Konsulats
- Luftfrachtunterlagen (AWB) und Urnentransport-Bestätigung
Honorarkonsulat von Kiribati in Hamburg
Anschrift und Kontaktdaten gemäß aktueller Liste
Info: embassypages.com/kiribati-consulate-hamburg
Urnenüberführung nach Mikronesien (FSM)
Welche Dokumente benötigen Sie für den Urnenversand in die Föderierten Staaten von Mikronesien?
Die Urnenüberführung in die Föderierten Staaten von Mikronesien erfolgt per Luftfracht über regionale Hubs (z.B. Guam, Hawaii). Für Europa und damit auch Deutschland ist in der Regel eine Vertretung in der Schweiz oder ein nicht-residente Botschaftszuständigkeit verantwortlich.
Erforderliche Unterlagen (typisch)
- Internationale Sterbeurkunde in englischer Sprache
- Kremationsbescheinigung im Original
- Ärztliche Bescheinigung („non contagious“)
- Passkopie der verstorbenen Person
- Identitätsnachweis und Kontaktdaten der empfangenden Person in FSM
- Weitere Nachweise nach Rücksprache mit der zuständigen Vertretung
- Luftfrachtunterlagen (AWB) und Transportbestätigung
Mission of the Federated States of Micronesia
z.B. Permanent Mission in Genf / Schweiz
Info: micronesia.ch
Urnenüberführung auf die Nördliche Marianen
Welche Dokumente benötigen Sie für den Urnenversand auf die Nördlichen Marianen?
Die Nördlichen Marianen sind ein US-Territorium; die Urnenüberführung erfolgt per Luftfracht über Saipan oder über vorgelagerte US-Hubs (z.B. Guam, Hawaii). Für deutsche Anfragen ist die US-Botschaft in Berlin erste Anlaufstelle.
Erforderliche Unterlagen (typisch)
- Internationale Sterbeurkunde (englisch)
- Kremationsbescheinigung im Original (englisch)
- Ärztliche Bescheinigung über Nichtvorliegen einer ansteckenden Erkrankung
- Passkopie der verstorbenen Person
- Daten der empfangenden Person auf den Nördlichen Marianen
- Weitere Unterlagen nach US-/Territorialrecht
- Luftfrachtpapiere (AWB) und Transportbestätigung
Urnenüberführung nach Palau
Welche Dokumente benötigen Sie für den Urnenversand nach Palau?
Palau wird per Luftfracht über regionale Drehkreuze (z.B. Guam, Manila) bedient. Für Deutschland ist die Vertretung in Brüssel zuständig.
Erforderliche Unterlagen (typisch)
- Internationale Sterbeurkunde in englischer Sprache
- Kremationsbescheinigung im Original
- Ärztliche Bescheinigung („non contagious“)
- Passkopie der verstorbenen Person
- Identitätsnachweis und Kontaktdaten der empfangenden Person in Palau
- Weitere Dokumente nach Vorgabe der Vertretung
- Luftfrachtunterlagen (AWB) und Urnentransport-Bestätigung
Embassy of Palau (Brussels)
Rond-Point Robert Schuman 6, 1040 Brussels, Belgium
Info: embassypages.com/palau-embassy-brussels
Urnenüberführung auf die Marshallinseln
Welche Dokumente benötigen Sie für den Urnenversand auf die Marshallinseln?
Die Republik der Marshallinseln wird per Luftfracht über regionale Hubs angebunden (z.B. Majuro über Honolulu). Für konsularische Fragen aus Deutschland sind in der Praxis häufig US-Vertretungen bzw. die akkreditierten Botschaften in anderen Staaten Ansprechpartner.
Erforderliche Unterlagen (typisch)
- Internationale Sterbeurkunde in englischer Sprache
- Kremationsbescheinigung im Original
- Ärztliche Bescheinigung („non contagious“)
- Passkopie der verstorbenen Person
- Daten und Identitätsnachweis der empfangenden Person auf den Marshallinseln
- Weitere Unterlagen gemäß Vorgabe der zuständigen Auslandsvertretung
- Luftfrachtpapiere (AWB) und Transportbestätigung
Diplomatische Vertretungen der Marshallinseln
Akkreditierungen u.a. über Vertretungen in den USA und im Pazifikraum
Übersicht: un.int/marshallislands/embassies
Urnenüberführung nach Französisch-Polynesien
Welche Dokumente benötigen Sie für den Urnenversand nach Französisch-Polynesien?
Französisch-Polynesien ist ein französisches Überseegebiet mit eigenem internationalen Flughafen Tahiti-Faa'a. Die Einfuhr der Urne erfolgt per Luftfracht nach Tahiti; konsularisch ist die Republik Frankreich zuständig.
Erforderliche Unterlagen (typisch)
- Internationale Sterbeurkunde (französisch oder mit französischer/englischer Übersetzung)
- Kremationsbescheinigung im Original
- Ärztliche Bescheinigung über Nichtvorliegen einer ansteckenden Erkrankung
- Passkopie der verstorbenen Person
- Daten der empfangenden Person / des Bestatters in Französisch-Polynesien
- Beglaubigte Übersetzungen und Apostille nach Vorgabe der französischen Behörden
- Luftfrachtunterlagen (AWB) und Transportbestätigung
Französische Botschaft in Deutschland
10117 Berlin
Deutschland
Urnenüberführung nach Neukaledonien
Welche Dokumente benötigen Sie für den Urnenversand nach Neukaledonien?
Neukaledonien ist ein französisches Überseegebiet im Pazifik; die Urnenüberführung erfolgt per Luftfracht über Nouméa. Für Deutschland gelten die konsularischen Zuständigkeiten Frankreichs.
Erforderliche Unterlagen (typisch)
- Internationale Sterbeurkunde (französisch oder mit französischer/englischer Übersetzung)
- Kremationsbescheinigung im Original
- Ärztliche Bescheinigung („non contagious“)
- Passkopie der verstorbenen Person
- Kontaktdaten der empfangenden Person / des Bestatters in Neukaledonien
- Apostille / beglaubigte Übersetzungen gemäß französischem Recht
- Luftfrachtpapiere (AWB) und Transportbestätigung
Französische Botschaft in Deutschland
10117 Berlin
Deutschland
Urnenüberführung nach Wallis und Futuna
Welche Dokumente benötigen Sie für den Urnenversand nach Wallis und Futuna?
Wallis und Futuna ist ein französisches Überseegebiet mit international angebundenem Flughafen Wallis-Hihifo. Die Urnenüberführung erfolgt per Luftfracht; für alle konsularischen Fragen ist Frankreich zuständig.
Erforderliche Unterlagen (typisch)
- Internationale Sterbeurkunde (französisch oder mit französischer/englischer Übersetzung)
- Kremationsbescheinigung im Original
- Ärztliche Bescheinigung über Nichtvorliegen einer ansteckenden Erkrankung
- Passkopie der verstorbenen Person
- Daten und Identitätsnachweis der empfangenden Person in Wallis und Futuna
- Apostille und beglaubigte Übersetzungen gemäß französischem Recht
- Luftfrachtunterlagen (AWB) und Urnentransport-Bestätigung
Französische Botschaft in Deutschland
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Wichtiger Hinweis zu Sanktionsländern
Urnenüberführungen in Länder unter internationalen Sanktionen sind nicht möglich.
Aufgrund internationaler Sanktionsmaßnahmen der Europäischen Union (EU) und der Vereinigten Staaten (USA) können wir keine Transporte in Länder durchführen, die auf den offiziellen Sanktionslisten stehen.
Dies betrifft unter anderem:
- Länder mit umfassenden Handelsembargos
- Länder mit Beschränkungen im Luftfrachtverkehr
- Regionen mit eingeschränktem Zahlungsverkehr
- Gebiete ohne diplomatische Vertretung
Aktuelle Informationen zu Sanktionsländern finden Sie auf den offiziellen Webseiten:
- EU Sanctions Map (Europäische Union)
- OFAC Sanctions Programs (USA / U.S. Department of the Treasury)
Bei Fragen zur Durchführbarkeit einer Urnenüberführung in ein bestimmtes Land kontaktieren Sie uns bitte vor Auftragserteilung. Wir prüfen gerne die aktuellen Möglichkeiten für Ihr Zielland.