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Seebestattung mit Urne – Ablauf und Voraussetzungen

Fachlich geprüft · CREMEXX®-Fachstelle Bestattungslogistik · Stand: Mai 2026 · Quellen: Landesbestattungsgesetze, Auswärtiges Amt, Bestatterverbände

Seebestattung
Seebestattung mit Urne – Ablauf und Voraussetzungen

Das Meer als letzte Ruhestätte – für viele Menschen ist die Seebestattung eine zutiefst persönliche und tröstliche Vorstellung. Gerade wer eine besondere Verbindung zum Wasser hatte, sei es als Seemann, Segler oder einfach als Mensch, der die Weite des Meeres geliebt hat, äußert nicht selten den Wunsch, dort beigesetzt zu werden. Für die Angehörigen stellen sich dann viele Fragen: Ist eine Seebestattung in Deutschland überhaupt erlaubt? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Wie läuft sie ab, und mit welchen Kosten ist zu rechnen?

Dieser Ratgeber erklärt in Ruhe und mit der gebotenen Sorgfalt, was bei einer Seebestattung mit Urne in Deutschland zu beachten ist. Wichtig vorab: Die Seebestattung ist eine gesetzlich anerkannte Bestattungsform – allerdings an klare rechtliche und organisatorische Voraussetzungen gebunden.

Kurz zusammengefasst

  • Die Seebestattung ist in Deutschland eine gesetzlich anerkannte Bestattungsform und gilt als eine der wenigen Ausnahmen vom Friedhofszwang.
  • Voraussetzung ist eine vorherige Einäscherung – beigesetzt wird die Asche in einer wasserlöslichen See-Urne, die sich laut Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) binnen etwa drei Tagen auflöst.
  • Die Beisetzung erfolgt ausschließlich in dafür ausgewiesenen Seegebieten der Nord- und Ostsee – in Binnengewässern (Seen, Flüssen) ist sie nicht zulässig.
  • Durchführen darf die Seebestattung nur eine zugelassene Reederei; erforderlich sind außerdem eine behördliche Genehmigung sowie eine Freigabe des BSH.
  • Der dokumentierte Wille der verstorbenen Person (etwa in Form einer schriftlichen Verfügung) ist regelmäßig Voraussetzung.
  • CREMEXX® führt die Seebestattung nicht selbst durch, kann aber die versiegelte Aschekapsel würdevoll zum Hafen oder zur durchführenden Reederei überführen – auch aus dem Ausland nach Deutschland.

Ist eine Seebestattung in Deutschland erlaubt?

In Deutschland gilt grundsätzlich der Friedhofszwang in Verbindung mit der Bestattungspflicht: Die Asche eines verstorbenen Menschen muss in der Regel auf einem Friedhof oder an einem anderen behördlich zugelassenen Ort beigesetzt werden. Das Bestattungsrecht ist dabei Ländersache und in den 16 Landesbestattungsgesetzen geregelt.

Die Seebestattung ist eine gesetzlich anerkannte Bestattungsform und zählt zu den wenigen Ausnahmen vom Friedhofszwang. Sie ist also keineswegs eine Grauzone oder geduldete Sonderform, sondern ein etabliertes und rechtlich abgesichertes Verfahren – sofern alle Voraussetzungen eingehalten werden. Wichtig zu wissen: Eine Seebestattung ist an deutlich engere Regeln gebunden als eine klassische Beisetzung auf dem Friedhof, weil sie auf hoher See stattfindet und besondere Vorschriften zum Schutz der Gewässer berührt.

Voraussetzungen für eine Seebestattung mit Urne

Damit eine Seebestattung durchgeführt werden darf, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein. Sie greifen ineinander und stellen sicher, dass die Beisetzung würdevoll, umweltgerecht und rechtskonform abläuft.

Vorherige Einäscherung

Eine Seebestattung setzt zwingend eine Einäscherung (Feuerbestattung) voraus. Beigesetzt wird also nicht ein Sarg, sondern die Asche der verstorbenen Person. Eine Erdbestattung auf See ist nicht vorgesehen.

Wasserlösliche See-Urne

Für die Beisetzung wird eine spezielle wasserlösliche See-Urne verwendet. Diese unterscheidet sich grundlegend von einer gewöhnlichen Urne: Sie besteht aus Materialien, die sich im Meerwasser vollständig zersetzen. Laut Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) löst sich eine solche See-Urne binnen etwa drei Tagen auf. So wird sichergestellt, dass die Beisetzung das Meer nicht belastet.

Ausgewiesene Seegebiete der Nord- und Ostsee

Die Beisetzung darf nur in dafür ausgewiesenen Seegebieten der Nord- und Ostsee erfolgen. Diese Gebiete sind festgelegt; eine Beisetzung an einem beliebigen Ort auf See ist nicht zulässig. In Binnengewässern – also in Seen oder Flüssen – ist eine Seebestattung in dieser Form nicht erlaubt.

Zugelassene Reederei, Genehmigung und BSH-Freigabe

Durchführen darf die Seebestattung ausschließlich eine zugelassene Reederei, die über das passende Schiff und die erforderliche Erlaubnis verfügt. Hinzu kommen eine behördliche Genehmigung sowie eine Freigabe durch das BSH. Diese Stellen stellen sicher, dass die Beisetzung im richtigen Gebiet, mit der richtigen Urne und unter Einhaltung aller Vorschriften erfolgt.

Dokumentierter Wille der verstorbenen Person

In der Regel muss der Wille der verstorbenen Person, im Meer bestattet zu werden, dokumentiert sein – etwa durch eine zu Lebzeiten verfasste schriftliche Verfügung. Damit wird sichergestellt, dass die Seebestattung dem tatsächlichen Wunsch des Verstorbenen entspricht.

Wie läuft eine Seebestattung ab?

Auch wenn jede Reederei ihre eigenen Abläufe hat, folgt eine Seebestattung mit Urne meist einem ähnlichen Grundmuster:

  1. Einäscherung: Die verstorbene Person wird in einem Krematorium eingeäschert.
  2. Umbettung in die See-Urne: Die Asche wird in eine wasserlösliche See-Urne überführt.
  3. Überführung zum Hafen: Die versiegelte Urne wird zum Abfahrtshafen beziehungsweise zur durchführenden Reederei gebracht.
  4. Genehmigungen: Die behördliche Genehmigung und die BSH-Freigabe werden eingeholt, und es wird der dokumentierte Wille der verstorbenen Person nachgewiesen.
  5. Beisetzung auf See: Das Schiff fährt in das ausgewiesene Seegebiet. Dort wird die Urne dem Meer übergeben – je nach Wunsch im engsten Familienkreis (Begleitung an Bord) oder als sogenannte stille Beisetzung ohne Trauergäste.
  6. Dokumentation: Die Angehörigen erhalten in der Regel eine Seekarte mit den Koordinaten der Beisetzungsstelle, sodass der Ort des Gedenkens auffindbar bleibt.

Ob Angehörige an der Beisetzung teilnehmen, entscheiden sie selbst. Manche Familien wünschen sich eine Trauerfeier an Bord, andere bevorzugen eine stille Beisetzung. Beides ist möglich.

Was kostet eine Seebestattung?

Die Kosten einer Seebestattung setzen sich aus mehreren Bausteinen zusammen und hängen von individuellen Wünschen ab. Dazu zählen unter anderem:

  • die Einäscherung im Krematorium,
  • die wasserlösliche See-Urne,
  • die eigentliche Beisetzungsfahrt der Reederei (Beisetzung mit oder ohne Begleitung an Bord, Anzahl der Trauergäste, gewähltes Seegebiet),
  • behördliche Genehmigungen und Bescheinigungen sowie
  • gegebenenfalls die Überführung der Urne zum Hafen.

Da die Preise je nach Reederei, Region und Umfang stark variieren und sich ändern können, nennen wir hier bewusst keine pauschalen Beträge. Für die Kosten der eigentlichen Beisetzungsfahrt ist die jeweilige Reederei der richtige Ansprechpartner. CREMEXX® erstellt Ihnen gern ein transparentes Angebot für den Teil, den wir übernehmen können: die würdevolle Überführung der versiegelten Aschekapsel zum Hafen oder zur durchführenden Reederei.

So unterstützt CREMEXX® bei der Seebestattung

Hier ist Ehrlichkeit wichtig: CREMEXX® führt die Seebestattung nicht selbst durch. Die Beisetzung auf See ist allein zugelassenen Reedereien vorbehalten. Worauf wir uns spezialisiert haben, ist der Weg davor – die sichere und pietätvolle Überführung der versiegelten Aschekapsel.

CREMEXX® ist die Marke der MPE.EXPRESS DWL München UG (haftungsbeschränkt), einer spezialisierten Spedition für Urnenüberführung und Aschetransport, die seit 2014 Angehörige bei diesem sensiblen Anliegen begleitet. Im Zusammenhang mit einer Seebestattung können wir Sie wie folgt unterstützen:

  • Überführung zum Hafen oder zur Reederei: Wir holen die versiegelte Aschekapsel ab und bringen sie würdevoll zum Abfahrtshafen beziehungsweise zur durchführenden Reederei.
  • Überführung aus dem Ausland nach Deutschland: Soll die Seebestattung in der Nord- oder Ostsee stattfinden, die verstorbene Person aber im Ausland eingeäschert wurde, können wir die Urne nach Deutschland überführen.
  • Dokumentenunterstützung: Wir unterstützen bei der Beschaffung und Prüfung der für den Transport erforderlichen Unterlagen.
  • Transportversicherung (TVS): Jede Sendung ist über eine Transportversicherung bis 25.000 € pro Sendung abgesichert.

So können sich die Angehörigen auf den Abschied konzentrieren, während wir den sicheren Transport bis zum Hafen übernehmen. Den Frachtauftrag können Sie bequem online erteilen; für Fragen erreichen Sie uns telefonisch unter der Hotline +49-(0)511-790-99-880.

Häufige Fragen (FAQ)

Ist eine Seebestattung in Deutschland erlaubt?

Ja. Die Seebestattung ist in Deutschland eine gesetzlich anerkannte Bestattungsform und gilt als eine der wenigen Ausnahmen vom Friedhofszwang. Sie ist allerdings an klare Voraussetzungen gebunden: vorherige Einäscherung, wasserlösliche See-Urne, Beisetzung nur in ausgewiesenen Seegebieten der Nord- und Ostsee, Durchführung durch eine zugelassene Reederei sowie behördliche Genehmigung und BSH-Freigabe.

Wo darf eine Seebestattung stattfinden?

Die Beisetzung erfolgt ausschließlich in dafür ausgewiesenen Seegebieten der Nord- und Ostsee. In Binnengewässern wie Seen oder Flüssen ist eine Seebestattung in dieser Form nicht zulässig.

Was ist eine wasserlösliche See-Urne?

Es handelt sich um eine spezielle Urne aus Materialien, die sich im Meerwasser vollständig zersetzen. Laut Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) löst sich eine solche See-Urne binnen etwa drei Tagen auf, sodass das Meer nicht belastet wird.

Wer darf eine Seebestattung durchführen?

Die Seebestattung darf ausschließlich eine zugelassene Reederei durchführen, die über das geeignete Schiff und die erforderliche Erlaubnis verfügt. Zusätzlich sind eine behördliche Genehmigung und eine Freigabe des BSH erforderlich.

Führt CREMEXX® die Seebestattung selbst durch?

Nein. Die Beisetzung auf See ist zugelassenen Reedereien vorbehalten. CREMEXX® übernimmt die würdevolle Überführung der versiegelten Aschekapsel zum Hafen oder zur durchführenden Reederei – auf Wunsch auch aus dem Ausland nach Deutschland.

Welche Voraussetzungen müssen für eine Seebestattung erfüllt sein?

Es müssen eine vorherige Einäscherung, eine wasserlösliche See-Urne, ein ausgewiesenes Seegebiet der Nord- oder Ostsee, eine zugelassene Reederei sowie behördliche Genehmigung und BSH-Freigabe vorliegen. In der Regel ist außerdem der dokumentierte Wille der verstorbenen Person erforderlich, etwa in Form einer schriftlichen Verfügung.

Überführung zur Seebestattung anfragen

Sie planen eine Seebestattung in der Nord- oder Ostsee und benötigen eine sichere, pietätvolle Überführung der Urne zum Hafen oder zur Reederei – innerhalb Deutschlands oder aus dem Ausland? CREMEXX® nimmt Ihnen diesen Teil der Organisation ab und sorgt für einen würdevollen, versicherten Transport.

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