Urnenüberführung aus Deutschland in EU-Staaten – Informationen & länderspezifische Anforderungen
Für die Überführung einer Urne von Deutschland in einen anderen EU-Mitgliedsstaat gelten unterschiedliche Vorschriften. Welche Unterlagen und Genehmigungen erforderlich sind, hängt vom jeweiligen Zielland ab. Bitte beachten Sie: Alle notwendigen Dokumente müssen vom Versender bereitgestellt werden.
Wir sorgen anschließend für den sicheren und fachgerechten Transport bis zum Empfängerort im Ausland. Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht zu den länderspezifischen Anforderungen, damit Sie schnell und zuverlässig alle nötigen Papiere zusammenstellen können.
Abbildung: EU-URNENTRANSPORT - - CREMEXX™ Versand in die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union
Urnenüberführung nach Belgien: Vorschriften & Dokumente | CREMEXX™
EU-Zielstaat – Belgien
Urnenüberführung nach Belgien: Anforderungen & Hinweise
Belgien erlaubt die internationale Beförderung von kremierten Überresten grundsätzlich ohne Transportgenehmigung. Beisetzung und Aufbewahrung richten sich jedoch nach regionalem Recht. Mit dem Service von CREMEXX™ stellen Sie sicher, dass alle Vorschriften eingehalten werden.
Das Wichtigste kurz
Kein „Leichenpass“ für Urnen; die internationale Beförderung von Asche ist grundsätzlich gestattet.
Unterlagen mitführen (empfohlen): Internationale Sterbeurkunde & Kremationsbescheinigung.
Regionale Regeln beachten: Beisetzung/Verstreuung erfordert ggf. eine kommunale Genehmigung.
Verpackung: Versiegelte Aschekapsel, staubdicht verpackt und transportsicher gepolstert.
Optional/empfohlen: Kopie eines Ausweisdokuments der verstorbenen Person.
Sonderfall: Bei unnatürlichem Tod ist die Freigabe der deutschen Staatsanwaltschaft erforderlich (beglaubigt, Übersetzung nach Bedarf).
Innerhalb der EU fallen normalerweise keine Zollformalitäten für Urnen an. Nachweise sollten dennoch griffbereit sein.
Adressierung & Zustellung
Versand per Kurier oder Eigenmitnahme ist möglich. Airlines/Kuriere verlangen eine röntgenfähige Verpackung.
Die Adressierung an Angehörige, Bestatter oder Friedhöfe ist zulässig. Für die Beisetzung gilt das Recht der Zielgemeinde.
Wichtiger Hinweis: Regionale Vorschriften können Genehmigungen für die Bestimmung der Asche verlangen (z. B. Beisetzung, Heimaufbewahrung, Verstreuung).
Urnenversand innerhalb Deutschlands: Anforderungen & Hinweise
Der Transport versiegelter Aschekapseln ist innerhalb Deutschlands zulässig. Die **Beisetzung** unterliegt den landesrechtlichen Bestattungsgesetzen (Friedhofszwang mit Ausnahmen, z. B. See-/Naturbestattungen). CREMEXX™ übernimmt die sichere Abholung und Zustellung gemäß den Vorgaben.
Das Wichtigste kurz
Keine besondere Transportgenehmigung für Urnen nötig; Würde- & Sorgfaltspflichten gelten.
Nur versiegelte Aschekapsel wird befordert (keine Über-/Schmuckurne).
Adressierung: In der Praxis an Bestatter oder Friedhofsverwaltung; Zustellung an Angehörige nur, wenn landesrechtlich zulässig und zur Übergabe an eine berechtigte Stelle.
Stand: · Angaben beziehen sich auf den Inlandsversand; für Auslandsziele gelten zusätzliche Vorgaben.
Abbildung: Deutschland - - CREMEXX™ Urnenversand - Deutschland
Urnenüberführung nach Frankreich: Vorschriften & Dokumente | CREMEXX™
EU-Zielstaat – Frankreich
Urnenüberführung nach Frankreich: Anforderungen & Hinweise
Frankreich erlaubt die Einfuhr von kremierten Überresten. Ein Leichenpass ist nur für Leichname relevant, nicht für Urnen. Wichtig: Die französischen Konsulate verlangen in der Praxis für Urnen meist eine Autorisation de transport de cendres (Konsulatsgenehmigung) samt amtlichem Versiegeln der Urne vor der Einfuhr. Die Beisetzung/Aufbewahrung richtet sich nach französischem Recht (seit 2008 keine Heimaufbewahrung).
Das Wichtigste kurz
Kein Leichenpass für Urnen (gilt für Leichname); bei Urnen i.d.R. Konsulatsgenehmigung + Siegel vor Einreise.
Unterlagen mitführen: Internationale Sterbeurkunde (mehrsprachig) & Kremationsbescheinigung.
Frankreich-spezifisch:Keine dauerhafte Heimaufbewahrung; zulässig sind Kolumbarium/Grab, Friedhofs-Garten der Erinnerung oder erlaubte Streuung (mit Meldung an die zuständige Mairie).
Verpackung: Versiegelte Aschekapsel staubdicht im Beutel, röntgenfähig und transportsicher gepolstert.
Konsulatsgenehmigung (Autorisation) + Konsulatssiegel der Urne (in der Praxis von den französischen Konsulaten in DE gefordert).
Optional/empfohlen: Kopie eines Ausweisdokuments der verstorbenen Person; Nachweis des Bestimmungsorts (z. B. Friedhofs-Zuweisung/Beisetzungsauftrag).
Sonderfall: Bei unnatürlichem Tod ist die Freigabe der deutschen Staatsanwaltschaft erforderlich (beglaubigt; Übersetzung ins Französische empfohlen/behördlich gefordert, je nach Fall).
Urnen unterliegen in der Regel keinen Zollformalitäten. Airlines/Kuriere prüfen aber röntgenfähige Verpackung und Dokumente.
Adressierung & Zustellung
Zustellung bevorzugt an opérateur funéraire (Bestatter) oder Friedhofsverwaltung.
An Angehörige nur, wenn eine zeitnahe Übergabe an eine berechtigte Stelle in Frankreich gesichert ist (Heimaufbewahrung dauerhaft unzulässig).
Terminierung der Beisetzung stets mit der Mairie/Friedhofsverwaltung am Zielort abstimmen.
Hinweis: Bei geplanter Streuung in Frankreich ist eine Mitteilung an die zuständige Mairie vorgeschrieben (Eintrag ins Register). Details variieren je nach Art (Friedhofsgarten, Natur, See).
Recht in Frankreich (Auswahl)
Kein Aufbewahren zu Hause: Seit 2008 ist die dauerhafte Heimaufbewahrung der Urne nicht erlaubt.
Zulässige Bestimmung: Beisetzung im Kolumbarium/Grab, Streuung im jardin du souvenir oder in der Natur/See (außerhalb verbotener Zonen) – mit vorgeschriebener déclaration bei der Mairie.
Deklaration Streuung: Mairie führt Register über Identität, Datum und Ort der Streuung.
Rechtsgrundlagen: Code général des collectivités territoriales (Destination der Asche) und Hinweise auf Service-Public (Crémation).
Stand: · Alle Angaben ohne Gewähr; lokale Anforderungen der Mairies/Präfekturen können abweichen.
Abbildung: Frankreich - - CREMEXX™ Urnenversand - Frankreich
Urnenüberführung nach Italien: Vorschriften & Dokumente | CREMEXX™
EU-Zielstaat – Italien
Urnenüberführung nach Italien: Anforderungen & Hinweise
Italien lässt die Einfuhr von kremierten Überresten (ceneri) zu. In der Praxis verlangen die italienischen Auslandsvertretungen eine konsularische Transportgenehmigung (nulla osta / autorizzazione al trasporto di ceneri) und eine ordnungsgemäß versiegelte & beschriftete Urne. Die Bestimmung der Asche (Beisetzung/Streuung/Aufbewahrung) erfolgt nach italienischem Recht.
Das Wichtigste kurz
Konsularische Genehmigung vor Einreise einholen (zuständiges italienisches Konsulat in DE).
Urnenkennzeichnung am Außenmantel mit Name, Geburts- und Sterbedatum; Urne versiegelt.
Zielort-Nachweis in Italien (z. B. Friedhofszuweisung, Kolumbarium, affidamento an Familie, Streuung mit kommunaler Erlaubnis).
Verpackung: Aschekapsel staubdicht im Beutel, röntgenfähig und transportsicher gepolstert.
Benötigte Dokumente
Internationale Sterbeurkunde (mehrsprachig) und Kremationsbescheinigung.
Bescheinigung über Versiegelung/Identität der Urne (Kennzeichnung mit Personalien).
Konsularische Autorisation (nulla osta/autorizzazione) des italienischen Konsulats; teils wird zusätzlich ein passaporto mortuario ausgestellt.
Nachweis des Bestimmungsorts in Italien (Friedhofsverwaltung/Mairie bzw. Comune – Beisetzungsauftrag, Kolumbariums-Platz, Erlaubnis zur Streuung oder affidamento).
Sprach-/Formvorgaben:Beglaubigte Übersetzung ins Italienische und ggf. Apostille/Legalisation je nach ausstellender Stelle/Konsulat.
Sonderfall unnatürlicher Tod:Freigabe der deutschen Staatsanwaltschaft (beglaubigt; Übersetzung IT empfohlen/behördlich gefordert).
Zustellung bevorzugt an Bestatter (operatore funebre) oder Friedhofsverwaltung in Italien.
An Angehörige nur, wenn eine zeitnahe Übergabe an eine berechtigte Stelle oder ein genehmigtes affidamento gesichert ist.
Terminierung der Beisetzung/Streuung immer mit der zuständigen Gemeindeverwaltung (Comune) abstimmen.
Rechtlicher Hinweis: Die Berliner Konvention (1937) gilt nicht für Asche. Es gelten nationale/kommunale Regeln; die Urne muss versiegelt sein und personenbezogen gekennzeichnet.
Bestimmung der Asche in Italien
Beisetzung im Kolumbarium/Grab (kommunale Genehmigung).
Streuung (dispersione) nur mit formeller Genehmigung der Gemeinde; Eintrag in Register vorgeschrieben.
Affidamento familiare (Familien-Aufbewahrung) ist regional geregelt und bedarf ausdrücklicher Erlaubnis.
Rechtsgrundlagen u. a.: Gesetz Nr. 130/2001 (Cremazione/Dispersione) und kommunale Durchführungsvorschriften.
Urnenüberführung nach Luxemburg: Vorschriften & Dokumente | CREMEXX™
EU-Zielstaat – Luxemburg
Urnenüberführung nach Luxemburg: Anforderungen & Hinweise
Luxemburg erlaubt die Einfuhr von kremierten Überresten. Eine konsularische Genehmigung ist hierfür in der Regel nicht vorgesehen; die Beisetzung/Streuung erfolgt jedoch ausschließlich nach luxemburgischem Recht und setzt kommunale/behördliche Genehmigungen voraus. Heimaufbewahrung der Urne ist in Luxemburg nicht zulässig.
Das Wichtigste kurz
Kein Leichenpass für Urnen (betrifft Leichname); führen Sie dennoch Sterbeurkunde & Kremationsbescheinigung mit.
Kommunale Vorgaben: Beisetzung/Streuung nur mit Genehmigung der zuständigen Gemeinde.
Keine Heimaufbewahrung der Urne in Luxemburg.
Verpackung: Versiegelte Aschekapsel, staubdicht im Beutel, röntgenfähig und transportsicher gepolstert.
Benötigte Dokumente
Internationale Sterbeurkunde (mehrsprachig) & Kremationsbescheinigung.
Optional/empfohlen: Ausweiskopie der verstorbenen Person; Nachweis des Bestimmungsorts in Luxemburg (Friedhof/Kolumbarium; Termin-/Beisetzungsbestätigung).
Sonderfall unnatürlicher Tod (DE):Freigabe der deutschen Staatsanwaltschaft (beglaubigt; Übersetzung FR/EN empfohlen je nach Stelle).
Innerhalb der EU fallen für Urnen in der Regel keine Zollformalitäten an. Airlines/Kuriere prüfen die Röntgenfähigkeit der Verpackung.
Adressierung & Zustellung
Zustellung bevorzugt an Bestatter oder Friedhofsverwaltung in Luxemburg.
An Angehörige nur, wenn eine sofortige Übergabe an eine berechtigte Stelle sichergestellt ist (Heimaufbewahrung unzulässig).
Beisetzungs-/Streu-Termin immer vorab mit der Gemeinde (Commune) am Zielort abstimmen.
Hinweis: Die Beisetzung oder Ablage der Asche setzt eine schriftliche Genehmigung der zuständigen Behörde voraus; Anforderungen variieren je nach Gemeinde.
Recht in Luxemburg (Auswahl)
Genehmigungspflicht: Beerdigung oder Ablage von Asche nur mit schriftlicher Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Keine Heimaufbewahrung: Dauerhafte Aufbewahrung der Urne in der Wohnung ist nicht erlaubt.
Zulässige Bestimmung: Beisetzung im Grab/Kolumbarium oder Streuung an zugelassenen Orten (kommunale Regeln beachten).
Bei Luftbeförderung: Urne in röntgenfähigem Behältnis; relevante Nachweise (Sterbeurkunde/Kremation) griffbereit.
Urnenüberführung in die Niederlande: Vorschriften & Dokumente | CREMEXX™
EU-Zielstaat – Niederlande
Urnenüberführung in die Niederlande: Anforderungen & Hinweise
Die Niederlande erlauben die Einfuhr von kremierten Überresten. Nach niederländischem Recht verbleibt die Asche 1 Monat im Crematorium, eine frühere Herausgabe ist nur mit Genehmigung der Staatsanwaltschaft möglich. Transport per PKW ist grundsätzlich zulässig; per Flugzeug gelten die Airline-Vorgaben. Aufbewahrung zu Hause und Streuung sind in NL möglich, kommunale Regeln sind zu beachten.
Das Wichtigste kurz
Kein Leichenpass für Urnen; grundsätzlich keine konsularische Genehmigung für die Einfuhr nach NL.
1-Monatsfrist: Asche bleibt 1 Monat im Crematorium; Ausnahme nur mit Genehmigung der niederländischen Staatsanwaltschaft (officier van justitie).
Transport: PKW erlaubt; per Flugzeug nur gemäß Airline-Regeln (röntgenfähige Verpackung empfohlen).
In NL: Asche darf zu Hause aufbewahrt oder – mit kommunaler Erlaubnis/Anzeige – verstreut werden.
Benötigte Dokumente (Empfehlung)
Internationale Sterbeurkunde (mehrsprachig) & Kremationsbescheinigung (Erleichterung bei Kontrollen).
Bei Flug: Airline-Bestimmungen prüfen; Urne/Aschekapsel dicht versiegelt, röntgenfähig verpacken.
Sonderfall unnatürlicher Tod (DE):Freigabe der deutschen Staatsanwaltschaft (beglaubigt; Übersetzung NL/EN nach Bedarf).
Innerhalb der EU fallen für Urnen in der Regel keine Zollformalitäten an. Führen Sie Nachweise dennoch griffbereit mit.
Adressierung & Zustellung
Zustellung bevorzugt an Bestatter oder Friedhofs-/Gemeindeverwaltung.
An Angehörige möglich, wenn eine zeitnahe Übergabe an eine berechtigte Stelle oder die zulässige Heimaufbewahrung in NL vorgesehen ist.
Beisetzung/Streuung vorab mit der zuständigen Gemeinde (gemeente) abstimmen.
Wichtig: Streuung außerhalb ausgewiesener Flächen bedarf i. d. R. einer kommunalen Genehmigung bzw. Erlaubnis des Grundstückseigentümers.
Recht in den Niederlanden (Auswahl)
1-Monatsfrist & Ausnahme: Ascheausgabe erst nach 1 Monat; Ausnahmegenehmigung durch die Staatsanwaltschaft möglich.
Asche zu Hause:Zulässig (Heimaufbewahrung); Alternativen: Kolumbarium/Urnengrab, Streufeld, See.
Urnenüberführung nach Irland: Vorschriften & Dokumente | CREMEXX™
EU-Zielstaat – Irland
Urnenüberführung nach Irland: Anforderungen & Hinweise
Irland erlaubt die Einfuhr von kremierten Überresten. Bewährt hat sich die Mitführung von Sterbeurkunde und Kremationsbescheinigung; die Zollbehörde sieht grundsätzlich keine formale Zollanmeldung für Urnen vor. Airlines verlangen eine röntgenfähige, nichtmetallische Verpackung. Streuung ist möglich; auf öffentlichem Grund ist die Zustimmung der zuständigen Stelle einzuholen; für See-Bestimmungen existieren freiwillige Leitlinien.
Das Wichtigste kurz
Einreise: Meist genügen Sterbe- & Kremationsurkunde; keine formale Zollanmeldung für Urnen. Bei Ankunft ggf. mündlich beim Revenue melden.
Airlines: Urne/Aschekapsel versiegelt, nicht aus Metall, röntgenfähig; Dokumente griffbereit.
In Irland: Beisetzung, Heimaufbewahrung oder Streuung möglich; kommunale/örtliche Regeln beachten.
Verpackung: Aschekapsel staubdicht im Beutel (empf. doppelt), transportsicher gepolstert.
Benötigte Dokumente
Internationale Sterbeurkunde (mehrsprachig) & Kremationsbescheinigung.
Bei Flug: Airline-Vorgaben beachten (Urne röntgenfähig, Nachweise mitführen).
Sonderfall unnatürlicher Tod (DE):Freigabe der zuständigen deutschen Staatsanwaltschaft (beglaubigt; Übersetzung EN empfohlen je nach Stelle).
Urnen unterliegen in Irland normalerweise keinen Zollformalitäten; ggf. mündliche Deklaration bei Ankunft (Revenue).
Adressierung & Zustellung
Zustellung bevorzugt an Bestatter oder Friedhofs-/Gemeindeverwaltung.
An Angehörige möglich, wenn eine zeitnahe Übergabe an eine berechtigte Stelle oder die zulässige Heimaufbewahrung vorgesehen ist.
Beisetzung/Streuung vorab mit der zuständigen Local Authority (County/City Council) abstimmen.
Wichtig: Streuung auf öffentlichem Grund erfordert i. d. R. eine Erlaubnis der zuständigen Behörde oder des Grundeigentümers; für See gilt die Beachtung der staatlichen Leitlinien.
Recht in Irland (Auswahl)
Zoll/Einreise: Urnen brauchen keine formale Zollanmeldung; bei Mitnahme im Gepäck mündlich deklarieren.
Airlines: Aer Lingus & Ryanair erlauben die Mitnahme im Kabinengepack (Urne röntgenfähig; Nachweise mitführen).
Streuung: Auf öffentlichem Grund Genehmigung der zuständigen Stelle einholen; See: freiwillige Leitlinien des Verkehrsministeriums; Streuung ist möglich.
Heimaufbewahrung: In der Praxis zulässig (keine generelle gesetzliche Untersagung); religiöse Regeln können abweichen.
Prüfen Sie stets lokale Satzungen (Bye-Laws) und sprechen Sie die Terminierung mit dem zuständigen Friedhof/der Gemeinde ab.
Urnenüberführung nach Dänemark: Vorschriften & Dokumente | CREMEXX™
EU-Zielstaat – Dänemark
Urnenüberführung nach Dänemark: Anforderungen & Hinweise
Dänemark erlaubt die Einfuhr von kremierten Überresten. Ein Leichenpass ist für Urnen nicht erforderlich (nur für Leichname). Wichtig: Die Heimaufbewahrung einer Urne ist in Dänemark nicht zulässig; zulässig sind Beisetzung auf dem Friedhof, (ausnahmsweise) Urnenbeisetzung auf Privatgrund mit kirchlicher Genehmigung oder Askestreuung über offenem Meer nach schriftlichem Wunsch der/des Verstorbenen.
Das Wichtigste kurz
Kein Leichenpass für Urnen (Ligpas nur für Leichname bei Grenztransport).
Empfohlene Unterlagen: Internationale Sterbeurkunde & Kremationsbescheinigung für Nachweise bei Transport/Flug.
DK-spezifisch:Heimaufbewahrung verboten; Askestreuung nur über offenem Wasser und nach dokumentiertem Wunsch; Urnenbeisetzung auf Privatgrund nur mit Stiftsgenehmigung und besonderen Voraussetzungen.
Verpackung: Versiegelte Aschekapsel staubdicht im Beutel, röntgenfähig und transportsicher gepolstert.
Benötigte Dokumente
Internationale Sterbeurkunde (mehrsprachig) & Kremations-/Aschebescheinigung.
Bei Flug: Airline-Vorgaben prüfen; Urne/Aschekapsel nichtmetallisch/röntgenfähig; Nachweise griffbereit.
Sonderfall unnatürlicher Tod (DE):Freigabe der zuständigen deutschen Staatsanwaltschaft (beglaubigt; Übersetzung EN/DK nach Bedarf).
Innerhalb der EU fallen für Urnen i. d. R. keine Zollformalitäten an; führen Sie Nachweise dennoch mit.
Adressierung & Zustellung
Zustellung bevorzugt an Bestatter oder Kirkegårdsforvaltning (Friedhofsverwaltung).
An Angehörige nur, wenn eine sofortige Übergabe zur zulässigen Bestimmung (Friedhof/Privatgrund mit Genehmigung/Askestreuung) sichergestellt ist.
Wichtig:Keine dauerhafte Aufbewahrung der Urne in der Wohnung; dies ist in Dänemark unzulässig.
Recht in Dänemark (Auswahl)
Heimaufbewahrung: Nicht erlaubt; Urnen müssen beigesetzt oder zulässig bestimmt werden.
Askestreuung: Nur über offenem Meer und ohne Aufsehen; nicht erlaubt sind Streuung über Seen, über Land oder das Versenken der Urne im Meer. Erforderlich ist ein schriftlicher Wunsch der/des Verstorbenen.
Privatgrund: Urnenbeisetzung kann mit Genehmigung des zuständigen Stifts möglich sein (inkl. Mindestanforderungen, z. B. Grundstücksgröße).
Ligpas für Leichname: Für Kistentransporte ist ein laissez-passer erforderlich; dies betrifft nicht Urnen.
Zuständig für Privatgrund- und Sonderfälle ist das jeweilige Stift (Diözese); Information & Kontakt über sogn.dk.
Urnenüberführung nach Griechenland: Vorschriften & Dokumente | CREMEXX™
EU-Zielstaat – Griechenland
Urnenüberführung nach Griechenland: Anforderungen & Hinweise
Für die Einfuhr einer Urne nach Griechenland stellen die griechischen Konsulate ein Asche-Transfer-Zertifikat aus (Gebühr: 10 €). Dafür sind Toten- & Kremationsurkunde (ggf. mit Apostille) sowie griechische Übersetzungen erforderlich. Die Urne muss versiegelt und die Verpackung röntgenfähig sein (Airline-Vorgaben beachten).
Das Wichtigste kurz
Konsularpflicht:Asche-Transfer-Zertifikat des zuständigen griechischen Konsulats (Gebühr 10 €; i. d. R. tagesgleich ausgestellt).
Unterlagen: Internationale Sterbeurkunde & Kremationsbescheinigung (mit Apostille, wo verlangt) + griechische Übersetzungen mit beglaubigter Unterschrift des Übersetzers.
Verpackung: Aschekapsel in staubdichtem Beutel (empf. doppelt) und transportsicher gepolstert.
Benötigte Dokumente (Konsulat)
Sterbeurkunde des Ereignisstaates (ggf. mit Apostille) + griechische Übersetzung (Unterschrift des Übersetzers vom Konsulat zu bestätigen).
Kremationsbescheinigung des Krematoriums (ggf. mit Apostille).
Ausfuhr-/Überführungsnachweis (z. B. Standesamt/Registry „Exit Permit“) – mit Apostille & griechischer Übersetzung.
Bei Flug (falls verlangt): Flugdaten für die Einreise nach Griechenland.
Zuständig laut Nationalem Verfahrensregister: Griechische Konsulate; federführend griechisches Gesundheitsministerium; Gebühr 10 € pro Zertifikat.
Adressierung & Zustellung in GR
Zustellung bevorzugt an Bestatter oder Friedhofs-/Gemeindeverwaltung.
An Angehörige möglich, sofern die unverzügliche Übergabe zur zulässigen Bestimmung (Beisetzung/Urnenkammer/ggf. Streuung) gesichert ist.
Hinweis: Regeln zur Streuung und zu alternativen Bestimmungen werden in Griechenland kommunal/behördlich (Gemeinde, ggf. Hafenbehörde) festgelegt; Genehmigungen vorab einholen.
Recht in Griechenland (Auswahl)
Cremation legal: Gesetzliche Grundlage seit 2006; kommunale Ausgestaltung und Infrastruktur schrittweise eingeführt.
Konsularzertifikat für Urnen-Import: Offizielles Verfahren „Transfer of ashes from abroad to Greece“ mit Dokumentenliste, Apostille/Übersetzung und 10 € Gebühr.
Streuung/Bestimmung: Lokal geregelte Zustimmung/Genehmigung erforderlich (Gemeinde/Port Authority); genaue Modalitäten je Ort.
Zoll: Innerhalb der EU grundsätzlich keine Zollanmeldung für Urnen; Nachweise dennoch mitführen.
Sonderfall unnatürlicher Tod (DE): Es ist die Freigabe der zuständigen deutschen Staatsanwaltschaft beizufügen (beglaubigt; griechische Übersetzung empfohlen/angeordnet je nach Stelle).
Urnenüberführung nach Spanien: Vorschriften & Dokumente | CREMEXX™
EU-Zielstaat – Spanien
Urnenüberführung nach Spanien: Anforderungen & Hinweise
Spanien lässt die Einfuhr von Urnen grundsätzlich ohne sanitäre Auflagen zu, wenn die Asche in einem behälter (estuche) mit Namensaufdruck transportiert wird. Beisetzung/Verstreuung richten sich nach kommunalem Recht. Mit CREMEXX™ erfüllen Sie die maßgeblichen Vorgaben.
Das Wichtigste kurz
Kein „Leichenpass“ für Urnen; Einfuhr nach Spanien ohne sanitäre Auflagen, Behälter außen mit Namensangabe.
Unterlagen mitführen (empfohlen): Internationale Sterbeurkunde (mehrsprachig) & Kremationsbescheinigung.
Verpackung: Aschekapsel staubdicht im Beutel (empf. doppelt) und transportsicher gepolstert.
Benötigte Dokumente
Internationaler Totenschein & Kremationsbescheinigung (ggf. mit Apostille und spanischer Übersetzung, wenn von Behörden verlangt).
Optional/empfohlen: Ausweis-/Passkopie der verstorbenen Person.
Sonderfall (DE-Export): Bei unnatürlicher Todesursache ist die Freigabe der zuständigen deutschen Staatsanwaltschaft beizufügen (amtlich beglaubigt; Übersetzung ins Spanische empfohlen).
Innerhalb der EU fallen bei Urnen üblicherweise keine Zollförmlichkeiten an. Nachweise sollten dennoch griffbereit sein.
Adressierung & Zustellung in ES
Zustellung an Angehörige, Bestatter oder Friedhöfe ist möglich. Für die Beisetzung gelten die kommunalen Regeln am Zielort.
Verstreuung/Alternativen werden lokal geregelt (Gemeinde/Betreiber; z. B. Streugärten/Columbarien in städtischen Friedhöfen).
Wichtig: Erkundigen Sie sich vorab bei der zuständigen Gemeinde/Friedhofsverwaltung am Bestimmungsort. Genehmigungen/Verbote sind ortsabhängig.
Flugtransport (Iberia/Vueling)
Iberia: Urnen sind als Handgepäck erlaubt; fester Behälter, sicherer Verschluss und bruchfeste Verpackung erforderlich.
Vueling: Urnen im Hand- oder Aufgabegepäck zulässig; Todes- und Bestattungsdokumente mitführen; hermetisch verschlossen und unauffällig verpackt.
Tipp: Material wählen, das Sicherheitskontrollen problemlos passieren lässt; Airline-Vorgaben vor dem Flug prüfen.
Für Eigenmitnahme/Kurier gilt: Urne/Aschekapsel versiegelt, Karton staubdicht und transportsicher gepolstert.
Behörden & Kontakte
Spanische Botschaft Berlin
Lichtensteinallee 1, 10787 Berlin · Tel.: +49 30 254 007 0
Website: exteriores.gob.es (Rubrik: Berlin)
Weitere Generalkonsulate: z. B. Hamburg, Frankfurt, München (siehe Website der Botschaft).
Hinweis Recht & Praxis
Spanisches Außenministerium: Einfuhr von Urnen ohne sanitäre Auflagen; Name außen am Behälter.
Lokale Friedhofsverwaltungen (z. B. Barcelona) bieten ausgewiesene Bereiche für Streuung/Beisetzung.
Urnenüberführung nach Portugal: Vorschriften & Dokumente | CREMEXX™
EU-Zielstaat – Portugal
Urnenüberführung nach Portugal: Anforderungen & Hinweise
Portugal erlaubt den Transport von Urnen grundsätzlich frei, sofern die Asche sich in einem geeigneten, versiegelten Behälter befindet. Beisetzung und Aufbewahrung richten sich nach den kommunalen Regelungen (z. B. Friedhöfe der Gemeinden).
Das Wichtigste kurz
Kein „Leichenpass“ für Urnen; Transport von Asche ist in PT gesetzlich frei (geeigneter Behälter).
Unterlagen mitführen (empfohlen): Internationale Sterbeurkunde & Kremationsbescheinigung (bei Bedarf mit Apostille/Übersetzung).
Kommunale Regeln: Endbestimmung (Beisetzung/Urnenkammer/Optionen) über die zuständige Gemeinde.
Verpackung: Aschekapsel im staubdichten Beutel (empf. doppelt), röntgenfähige, transportsichere Umverpackung.
Optional/empfohlen: Ausweis-/Passkopie der verstorbenen Person.
Bei Behörden-/Kirchenvorgaben:Apostille bzw. beglaubigte Übersetzung veranlassen (Einzelfall).
Sonderfall (DE-Export): Bei unnatürlichem Tod ist die Freigabe der zuständigen deutschen Staatsanwaltschaft beizufügen (beglaubigt; Übersetzung PT empfohlen).
Innerhalb der EU normalerweise keine Zollformalitäten für Urnen; Nachweise dennoch griffbereit halten.
Adressierung & Zustellung in PT
Zustellung an Angehörige, Bestatter oder Friedhöfe möglich.
Für die endgültige Bestimmung gilt das Gemeinderecht (z. B. Lissabon: Urne in Grab/Jazigo/Ossário oder Ausfolgung an Antragsteller).
Wichtig: Lokale Genehmigungen/Modalitäten direkt mit der zuständigen Câmara Municipal bzw. Friedhofsverwaltung abstimmen.
Recht & Praxis in Portugal
DL 411/98:Transport von Asche außerhalb von Friedhöfen ist frei, sofern im geeigneten Behälter.
Kommunale Zuständigkeit: Inumação/Cremação/Trasladação sind durch Gemeinden geregelt; Adressatenkreis, Fristen, Optionen dort erfragen.
Flugtransport: Airlines verlangen röntgenfähige, versiegelte Urnen (nicht-metallisch) und die Mitführung der Nachweise.
Für Seebestattung/Verstreuung gelten örtliche Regeln und ggf. maritime Auflagen; Dienste werden in PT angeboten (z. B. „Cinzas ao mar“).
Stand: · Alle Angaben ohne Gewähr; kommunale Vorschriften können abweichen.
Abbildung: Portugal - - CREMEXX™ Urnenversand - Portugal
Urnenüberführung nach Finnland: Vorschriften & Dokumente | CREMEXX™
EU-Zielstaat – Finnland
Urnenüberführung nach Finnland: Anforderungen & Hinweise
Finnland erlaubt die Einfuhr von kremierten Überresten. In Finnland gilt: Die Asche muss innerhalb eines Jahres nach der Kremation dauerhaft an einem Ort beigesetzt oder verstreut werden; Aufteilung der Asche ist untersagt. Eigentümerzustimmung ist Pflicht, für sichtbare Erinnerungszeichen auf Privatgrund ist eine Behördengenehmigung erforderlich.
Das Wichtigste kurz
Kein Leichenpass für Urnen; Einreise mit Unterlagen problemlos möglich.
Empfohlene Unterlagen: Internationale Sterbeurkunde & Kremationsbescheinigung (erleichtert Kontrollen/Flug).
In Finnland:1-Jahres-Frist für die endgültige Bestimmung; keine Aufteilung der Asche; kein dauerhaftes Aufbewahren zu Hause.
Urnenüberführung nach Schweden: Vorschriften & Dokumente | CREMEXX™
EU-Zielstaat – Schweden
Urnenüberführung nach Schweden: Anforderungen & Hinweise
Schweden erlaubt die Einfuhr von kremierten Überresten. Bei Einfuhr muss dies unverzüglich beim Skatteverket angezeigt werden.
Die Asche ist in Schweden grundsätzlich innerhalb eines Jahres endgültig zu bestatten oder rechtmäßig zu verstreuen;
eine Heimaufbewahrung ist nicht vorgesehen. Für Ascheverstreuung außerhalb eines Friedhofs ist eine Länsstyrelsen-Genehmigung erforderlich.
Das Wichtigste kurz
Meldepflicht: Einfuhr von Urnen/Asche nach Schweden unverzüglich beim Skatteverket anzeigen.
Fristen: Asche muss in Schweden innerhalb von 12 Monaten beigesetzt/verstreut werden (auch bei Einfuhr).
Aufbewahrung: Asche wird bis zur Bestattung von Krematorium/Friedhofsverwaltung verwahrt; keine dauerhafte Heimaufbewahrung.
Verstreuung: Außerhalb von Friedhöfen nur mit Länsstyrelsen-Erlaubnis (Antrag erst nach dem Todesfall möglich).
Transport/Flug:Röntgenfähige (nicht-metallische) Urne/Innenkapsel, staubdicht im Beutel, transportsicher gepolstert.
Benötigte Dokumente (empfohlen)
Internationale Sterbeurkunde & Kremationsbescheinigung (für Kontrolle/Flug).
Bei Einfuhr (SE): Anzeige beim Skatteverket nach Ankunft.
Bei Verstreuung:Genehmigung der Länsstyrelsen für den konkreten Ort.
Sonderfall (DE): Bei unnatürlichem Tod ist die Freigabe der zuständigen deutschen Staatsanwaltschaft beizufügen (amtlich beglaubigt; Übersetzung EN/SV nach Bedarf).
Für Urnen bestehen i. d. R. keine Zollabgaben (Tullverket). Nachweise sollten dennoch mitgeführt werden.
Adressierung & Zustellung in Schweden
Zustellung an Angehörige, Bestatter oder Friedhofsverwaltung möglich.
Für Verstreuung außerhalb von Friedhöfen ist vorab eine Länsstyrelsen-Erlaubnis einzuholen.
Zwischenlagerung zu Hause ist nicht vorgesehen; Urnen werden regulär durch Krematorium/Friedhof verwahrt.
Wichtig: Die Einhaltung der Ein-Jahres-Frist wird gesetzlich vorgegeben; eine Verlängerung ist nur bei besonderen Gründen möglich.
Recht & Praxis (Auszug)
Einfuhr: Mitteilung an Skatteverket; bei Einfuhr von Stoft (Körper) ist zusätzlich eine polizeiliche Genehmigung für Beisetzung/Kremation erforderlich.
Ein-Jahres-Frist: Asche aus schwedischer Kremation – Frist ab Kremation; importierte Asche – Frist ab Einfuhr.
Verwahrung/Abgabe: Asche wird von Krematorium/Friedhof verwahrt; Abgabe an Privatpersonen nur zu genau bestimmten Zwecken (z. B. Verstreuung mit Genehmigung oder Ausfuhr).
Flug/Handgepäck: Regeln der Airline/Sicherheitskontrolle beachten; Behältnis muss durchleuchtbar sein (kein Metall/Stein).
Bei Ausfuhr von Asche aus Schweden ist gegenüber dem Krematorium eine Rückmeldung über die erfolgte Ausfuhr auf dem Kremationsjournal-Auszug zu geben.
Urnenüberführung nach Österreich: Vorschriften & Dokumente | CREMEXX™
EU-Zielstaat – Österreich
Urnenüberführung nach Österreich: Anforderungen & Hinweise
Österreich erlaubt die Einfuhr von kremierten Überresten. Für Urnen ist kein Leichenpass erforderlich; der Behälter muss dauerhaft, luft- & wasserdicht sein und beschriftet (Name, Geburts-/Todestag, Krematorium).
Beisetzung oder Heimaufbewahrung richten sich nach dem Landesrecht; eine Genehmigung der Gemeinde/Magistrats ist für die private Aufbewahrung üblich.
Das Wichtigste kurz
Kein Leichenpass für Urnen; geeignete, dichte & beschriftete Urne erforderlich.
Empfohlene Unterlagen: Internationale Sterbeurkunde & Kremationsbescheinigung.
In Österreich: Heimaufbewahrung/Beisetzung auf Eigengrund nur mit Genehmigung (je nach Bundesland).
Verboten: Entnahme von Asche & eigenständiges Verstreuen außerhalb genehmigter Flächen.
Flug/Kurier:Röntgenfähige Urne/Innenkapsel (nicht metallisch) und staubdichte Innenverpackung.
Innerhalb der EU bestehen für Urnen i. d. R. keine Zollformalitäten. Nachweise sollten dennoch griffbereit sein.
Adressierung & Zustellung in AT
Zustellung an Angehörige, Bestatter oder Friedhofsverwaltung möglich; für Beisetzung/Heimaufbewahrung sind örtliche Genehmigungen maßgeblich.
Bei Heimaufbewahrung: vorherige Bewilligung der zuständigen Gemeinde/Behörde einholen (z. B. Wien: MA 40).
Airline/Kurier verlangen eine röntgenfähige, gepolsterte Verpackung; Unterlagen griffbereit halten.
Wichtig: Das Verstreuen der Asche ist in Österreich grundsätzlich verboten; zulässig nur auf dafür vorgesehenen Flächen von Friedhöfen (Streuwiesen) bzw. nach spezieller Zulassung.
Recht & Praxis (Beispiele)
Wien: Aufbewahrung der Urne zu Hause oder Beisetzung am Eigengrund mit Genehmigung möglich (Antrag online).
Bundesländer: Anforderungen/Gebühren variieren; teils explizite Verbote der Ascheentnahme & des Verstreuens.
Sicherheitskontrolle: Behälter wird nicht geöffnet; er muss per Röntgen prüfbar sein (nicht-metallische Reise-Urne empfohlen).
Rechtsgrundlagen & Behördenhinweise siehe Buttons unten (BMEIA, oesterreich.gv.at, Stadt Wien).
Stand: · Alle Angaben ohne Gewähr; regionale Vorgaben können abweichen.
Abbildung: Österreich - - CREMEXX™ Urnenversand - Österreich
Urnenüberführung nach Estland: Vorschriften & Dokumente | CREMEXX™
EU-Zielstaat – Estland
Urnenüberführung nach Estland: Anforderungen & Hinweise
Estland lässt die Einfuhr von kremierten Überresten zu. Die landesweiten Regeln zur Beisetzung, Kolumbarium und Streuarealen
ergeben sich aus der Kalmistuseadus (Kalmistugesetz) sowie aus kommunalen Friedhofsordnungen. Für die Einfuhr sind in der Praxis
internationale Sterbeurkunde und Kremationsbescheinigung zweckmäßig; zollrechtlich sind Urnen für die Überführung
abgabenfrei und i. d. R. ohne schriftliche Anmeldung.
Das Wichtigste kurz
Kein „Leichenpass“ für Urnen; Mitführung von Sterbe- & Kremationsurkunde empfohlen.
Einfuhr/ Zoll: Urnen & Sargsendungen zur Überführung sind zollfrei, ohne schriftliche Zollanmeldung. Apostille/Übersetzung je nach Stelle.
In Estland: Beisetzung im Grab, Kolumbarium oder Streuung auf Tuhapuisteala (Friedhofsstreuareal) nach kommunalen Regeln.
Urnenüberführung nach Lettland: Vorschriften & Dokumente | CREMEXX™
EU-Zielstaat – Lettland
Urnenüberführung nach Lettland: Anforderungen & Hinweise
Lettland erlaubt die Einfuhr von kremierten Überresten. Das Außenministerium verlangt für den Transport eine
haltbare, fest verschlossene und versiegelte Urne; Fluggesellschaften dürfen zusätzliche Vorgaben machen.
Beisetzung/Beistellung richten sich nach kommunalen Regeln (z. B. Riga: Grab oder Kolumbarium).
Das Wichtigste kurz
Kein „Leichenpass“ für Urnen; in der Praxis genügen Urne + Nachweise (s. unten). Airline-Vorgaben beachten.
Empfohlene Unterlagen: Internationale Sterbeurkunde & Kremationsbescheinigung (ggf. Apostille/Übersetzung).
In Lettland: Kommunen regeln die Bestimmung (z. B. Urnengrab, Kolumbarium).
Airline/Security: Urne muss durchleuchtbar sein; Regeln der Airline vorab prüfen.
Sonderfall unnatürlicher Tod (DE):Freigabe der zuständigen deutschen Staatsanwaltschaft (amtlich beglaubigt; Übersetzung LV/EN nach Bedarf der Stelle).
Innerhalb der EU (z. B. Deutschland → Lettland) fallen keine Zollformalitäten an; Nachweise dennoch griffbereit halten.
Adressierung & Zustellung in LV
Zustellung an Angehörige, Bestatter oder Friedhofsverwaltung möglich.
Riga-Beispiel: Urne darf in einer Kapavieta (Grab) beigesetzt oder im Kolumbarijs beigestellt werden (kommunale Regeln).
Streuungen (Meer/Natur) sind nicht bundeseinheitlich geregelt; örtliche Vorgaben/Erlaubnisse beachten.
Wichtig: Endgültige Termine/Orte bitte immer im Voraus mit der zuständigen Kommune/Friedhofsverwaltung abstimmen.
Recht & Praxis (Auszug)
Kremacijas noteikumi: landesweite Regeln zur Kremation & Urnenführung.
Kommunale Zuständigkeit: Bestattungsvorgaben werden durch saistošie noteikumi (z. B. Riga) konkretisiert.
Flug/Handgepäck: International üblich sind röntgenfähige Urnen; Sicherheitskontrollen öffnen Urnen nicht.
Zeitvorgaben: Landesweit besteht keine strikte allgemeine Frist für die Beisetzung; maßgeblich sind kommunale Verfahren.
Bei komplexen Transportketten (Mehr-Airline) die Vorgaben aller Carrier vorab bestätigen lassen.
Urnenüberführung nach Litauen: Vorschriften & Dokumente | CREMEXX™
EU-Zielstaat – Litauen
Urnenüberführung nach Litauen: Anforderungen & Hinweise
Für die Einfuhr von kremierten Überresten (Urnen) nach Litauen ist kein konsularisches Transport-Permits erforderlich. Für Beisetzung/Verstreuung gelten die litauischen Bestattungsregeln und kommunalen Vorgaben. Mit CREMEXX™ reisen Ihre Unterlagen und die Verpackung „audit-sicher“ mit.
Das Wichtigste kurz
Kein Botschafts-Permit für Urnen (seit 01.10.2006).
Unterlagen mitführen: Internationale Sterbeurkunde (mehrsprachig) und Kremationsbescheinigung; Ausweis-Kopie der verstorbenen Person empfohlen.
Nach Ankunft: Beisetzung nur auf Friedhöfen (Grab/Columbarium); Verstreuung nur in dafür ausgewiesenen Pelenu barstymo laukai (Streufeldern) innerhalb von Friedhöfen.
Transport per Flug/Kurier: röntgenfähige, staubdichte Verpackung; Urne fest gepolstert.
Für die Beisetzung/Verstreuung sind die lokalen Friedhofsregeln der Zielgemeinde maßgeblich.
Benötigte Dokumente (Mitführung)
Internationale Sterbeurkunde (mehrsprachig) oder nationale Sterbeurkunde mit beglaubigter Übersetzung ins Litauische (falls von Stelle verlangt).
Kremationsbescheinigung (mit Daten der Kremation/Einäscherung).
Optional: Kopie Pass/ID der verstorbenen Person.
Sonderfall: Bei unnatürlichem Tod in Deutschland ist die Freigabe der zuständigen Staatsanwaltschaft erforderlich; beglaubigt und in die litauische Sprache übersetzt.
Wichtig: Bei Transport als Sarg gelten andere Anforderungen (u. a. konsularischer Leichenpass/„laissez-passer“). Diese Seite behandelt ausdrücklich Urnen.
Verpackung & Versand
Aschekapsel versiegelt; Kapsel zusätzlich in staubdichten Beutel legen, damit selbst bei Beschädigung keine Asche austritt.
Röntgenfähigkeit: Für Flug & Kurier eine Urne/Innenkapsel aus durchstrahlbarem Material (z. B. Holz/Kunststoff/Leichtmetall ohne Bleianteil) verwenden.
Adressierung: an Angehörige, Bestatter oder Friedhofsverwaltung in Litauen möglich; Zustellperson muss die Unterlagen bereithalten.
Airlines und Sicherheitskontrollen öffnen Urnen nicht – die Durchleuchtung muss den Inhalt erkennbar machen.
Urnenüberführung nach Polen: Vorschriften & Dokumente | CREMEXX™
EU-Zielstaat – Polen
Urnenüberführung nach Polen: Anforderungen & Hinweise
Für die Einfuhr von kremierten Überresten (Urnen) nach Polen ist ein polnisches Konsular-Zaswiadczenie (Bescheinigung) erforderlich, das auf Basis einer Beisetzungsgenehmigung der zuständigen polnischen Kreis-/Stadtverwaltung (Starosta/Prezydent Miasta) ausgestellt wird. Der Transport der Urne darf per Kurier, Flug (Handgepäck) oder PKW erfolgen – stets staubdicht und röntgenfähig verpackt.
Das Wichtigste kurz
Konsularische Bescheinigung (Zaswiadczenie) ist für die Einfuhr von Urnen vorgeschrieben – sie wird durch das polnische Konsulat in Deutschland ausgestellt, nachdem die polnische Beisetzungsgenehmigung vorliegt.
Mitzuführen: Internationale Sterbeurkunde bzw. Sterbeeintrag, Kremationsbescheinigung (ersetzt Leichenpass für Urnen), Nachweis versiegelte Urne.
Transport: Urnen können in Polen/aus Deutschland privat befördert werden (PKW/Handgepäck), sofern respektvoll und sicher verpackt; Fluglinienregeln beachten.
Beisetzung in Polen: ausschließlich auf Friedhöfen (Grab/Columbarium). Heimaufbewahrung oder Verstreuung außerhalb von Friedhöfen ist nicht zulässig.
Unterlagen in deutscher Sprache benötigen für das Zaswiadczenie der polnischen Konsulate in Deutschland keine Übersetzung (Verfahrenshinweis), Originale sind vorzulegen.
Benötigte Dokumente
Beisetzungsgenehmigung des polnischen Starosta/Prezydent Miasta am Zielort (Polen).
Sterbeurkunde/Sterbeeintrag (DE) im Original.
Kremationsbescheinigung (DE) oder Leichenpass für Leichentransporte (für Urnen genügt in der Praxis die Kremationsbescheinigung).
Bescheinigung des Bestatters/Krematoriums, dass die Urne dicht versiegelt ist und ausschließlich die Asche der benannten Person enthält.
Sonderfall: Bei unnatürlicher Todesursache in Deutschland ist die Freigabe der zuständigen Staatsanwaltschaft erforderlich; beglaubigt und in die polnische Sprache zu übersetzen.
Wichtig: Für Sargüberführungen gelten abweichende Anforderungen (z. B. Leichenpass, spez. Fahrzeuge). Diese Seite behandelt ausdrücklich Urnen.
Verpackung & Versand
Aschekapsel versiegelt; zusätzlich in einen staubdichten Beutel einlegen, damit auch bei Beschädigung keine Asche austritt.
Röntgenfähigkeit: Für Flug/Kurier eine durchstrahlbare Urne/Innenkapsel (ohne Bleianteil) verwenden; Urne fest und bruchsicher polstern.
Adressierung: an Angehörige, Bestatter oder Friedhofsverwaltung in Polen zulässig; Unterlagen müssen bei Zustellung/Einreise griffbereit sein.
Airlines öffnen Urnen nicht – die Sicherheitskontrolle muss den Inhalt per Röntgen erkennen können.
Behörden & Kontakte
Polnische Botschaft Berlin
Lassenstr. 19–21, 14193 Berlin · Tel.: +49 30 7001 48 00
Website: gov.pl/niemcy (Ambasada RP w Berlinie)
Zuständiges Konsulat in DE nach Gebiet – Übersicht „Placówki / konsulaty“ auf gov.pl/niemcy.
Starosta/Prezydent Miasta am polnischen Beisetzungsort (erteilt Beisetzungsgenehmigung).
Innerhalb der EU bestehen für Urnen grundsätzlich keine Zollformalitäten; national-polnische Bestattungsvorschriften bleiben maßgeblich.
Urnenüberführung nach Tschechien: Vorschriften & Dokumente | CREMEXX™
EU-Zielstaat – Tschechien
Urnenüberführung nach Tschechien: Anforderungen & Hinweise
Die Einfuhr einer Urne mit Asche in die Tschechische Republik ist ohne behördliche Genehmigung zulässig; die Botschaften/Konsulate sind dabei nicht beteiligt.
Empfohlen werden die Mitführung der Sterbeurkunde und der Kremationsbescheinigung sowie eine röntgenfähige (nicht-metallische) Urne/Innenkapsel für Sicherheitskontrollen.
Das Wichtigste kurz
Keine Einfuhrgenehmigung für Urnen; Nationalität unerheblich.
Unterlagen mitführen: Original-Sterbeurkunde & Kremationsbescheinigung; Bestattungsnachweis zur Urnenidentität empfohlen.
In Tschechien: Beisetzung auf Friedhöfen (Grab/Kolumbarium) oder Streuwiese (rozptylová loucka) nach Friedhofsordnung; Heimaufbewahrung ist rechtlich nicht verboten (Würdegebot beachten).
Benötigte Dokumente
Sterbeurkunde (Original) und Kremationsbescheinigung.
Empfohlen: Bescheinigung Bestatter/Krematorium, dass die Urne die Asche der benannten Person enthält.
Sonderfall unnatürlicher Tod (DE):Freigabe der zuständigen Staatsanwaltschaft (amtlich beglaubigt; Übersetzung ins Tschechische/Englische nach Bedarf der Stelle).
Innerhalb der EU bestehen für Urnen grundsätzlich keine Zollformalitäten; nationale Bestattungsvorschriften sind am Zielort maßgeblich.
Adressierung & Zustellung
Zustellung an Angehörige, Bestatter oder Friedhofsverwaltung möglich.
Airlines öffnen Urnen nicht; die Durchleuchtung muss den Inhalt erkennen lassen.
Bei Kurier/Flug immer röntgenfähige Materialien verwenden (z. B. Holz/Kunststoff; kein Blei).
Wichtig: Das Öffnen einer Urne ist unbefugten Personen verboten; nur berechtigte Stellen/der Vypravitel pohrbu (Bestattungsberechtigte/r) dürfen dies vornehmen.
Heimaufbewahrung: Keine gesetzliche Pflicht zur Beisetzung auf einem Friedhof; Würdegebot & Rechte Dritter beachten.
Streuung außerhalb von Friedhöfen: Auf Privatgrund mit Eigentümerzustimmung und pietätvollem Vorgehen möglich; kommunale/Umweltregeln beachten.
Krematoriumspflichten: Urne ist dem Bestattungsberechtigten zu übergeben; nicht abgeholte Urnen werden nach Frist in einem Gemeinschaftsgrab beigesetzt.
Konkrete Abläufe (Termine, Gebühren) regelt die jeweilige Friedhofsordnung; Beispiele in Prag: „Louka rozptylu“.
Urnenüberführung in die Slowakei: Vorschriften & Dokumente | CREMEXX™
EU-Zielstaat – Slowakei
Urnenüberführung in die Slowakei: Anforderungen & Hinweise
Die internationale Beförderung von kremierten Überresten in die Slowakei ist grundsätzlich zulässig. Innerhalb der EU bestehen üblicherweise keine Zollformalitäten für Urnen; Särge/Urnen mit Asche sind nach EU-Recht von Eingangsabgaben befreit. Für die Beisetzung und Aufbewahrung gilt slowakisches Recht sowie kommunale Vorgaben.
Das Wichtigste kurz
Kein „Leichenpass“ für Urnen; Mitführen von Sterbeurkunde (mehrsprachig) & Kremationsbescheinigung dringend empfohlen.
EU-Zoll: Urnen mit Asche sind von Eingangsabgaben befreit (Art. 113 VO (EG) 1186/2009).
Adressierung: Zulässig an Angehörige, Bestatter oder Friedhöfe in der Slowakei; für die Beisetzung gelten örtliche Regeln.
Tipp: Bei Flugreisen verlangen Airlines i. d. R. röntgenfähige Behältnisse sowie Sterbe- und Kremationsnachweis.
Benötigte Dokumente
Internationale Sterbeurkunde (mehrsprachige Ausfertigung) und Kremationsbescheinigung.
Optional/empfohlen: Kopie eines Ausweisdokuments der verstorbenen Person.
Sonderfall: Bei unnatürlicher Todesursache ist die Freigabe der zuständigen deutschen Staatsanwaltschaft erforderlich; beglaubigt und in die slowakische oder englische Sprache übersetzt.
Innerhalb der EU fallen üblicherweise keine Zollanmeldungen für Urnen an; Nachweise sollten dennoch griffbereit sein.
Adressierung & Transporthinweise
Versand per Kurier oder Eigenmitnahme ist möglich. Airlines/Kuriere verlangen meist röntgenfähige Behältnisse und Dokumentennachweise.
Die Urne darf im Handgepäck mitgeführt werden (airlineabhängig); informieren Sie sich vorab bei der gewählten Airline.
Für die endgültige Bestimmung (Beisetzung/Aufbewahrung) gelten die kommunalen Regelungen am Zielort.
Wichtig: Verpacken Sie die Aschekapsel immer zusätzlich in einem staubdichten Beutel; es darf keine Asche austreten.
Recht & Praxis in der Slowakei
Das slowakische Bestattungsrecht sieht u. a. Beisetzung im Kolumbarium/Urnenhain, Rozptyl (Verstreuung) auf ausgewiesenen Flächen und das Umlagern/Aufbewahren der Urne vor.
Laut Gesetz kann der „popol“ (Asche) auch an einem anderen Ort als dem Friedhof aufbewahrt werden; beachten Sie kommunale Auflagen.
Für lokale Genehmigungen/Ordnungen wenden Sie sich an die zuständige Gemeinde am Bestimmungsort.
Behörden & Kontakte in Deutschland
Botschaft der Slowakischen Republik – Berlin
Hildebrandstraße 25, 10785 Berlin · Tel.: +49 30 889 26 20 0
Website: mzv.gov.sk (Konsularinfos & Termine)
Weitere Honorarkonsulate: siehe Website der Botschaft.
Urnenüberführung nach Ungarn: Vorschriften & Dokumente | CREMEXX™
EU-Zielstaat – Ungarn
Urnenüberführung nach Ungarn: Anforderungen & Hinweise
Ungarn lässt die Einfuhr von kremierten Überresten ohne besondere Vorabgenehmigung zu; die Urne muss versiegelt sein. Versand per Kurier/Post (adressiert an Angehörige oder Friedhof) sowie Mitnahme im Handgepäck sind zulässig; empfohlen wird das Mitführen der Sterbeurkunde. Für Beisetzung/Aufbewahrung gilt ungarisches Recht.
Das Wichtigste kurz
Keine Einfuhrgenehmigung für Urnen; Urne muss versiegelt sein.
Unterlagen: Internationale Sterbeurkunde & Kremationsbescheinigung mitführen (empfohlen).
Verpackung/Flug:Röntgenfähige Urne/Innenkapsel, staubdicht verpackt und bruchsicher gepolstert.
Aufbewahrung in HU: Urne kann außerhalb des Friedhofs (z. B. zu Hause) aufbewahrt werden, wenn eine formale Erklärung/„Nyilatkozat“ abgegeben wurde.
EU-Zoll: Urnen mit Asche sind von Eingangsabgaben befreit (Art. 113 VO (EG) 1186/2009).
Bei Flug/Post: Nachweis versiegelte Urne; Airline-/Kuriervorgaben beachten.
Sonderfall unnatürlicher Tod (DE):Freigabe der zuständigen deutschen Staatsanwaltschaft, amtlich beglaubigt und in die ungarische oder englische Sprache übersetzt.
Wichtig: Bei Aufbewahrung außerhalb des Friedhofs in Ungarn ist eine formgebundene Erklärung abzugeben; Angehörigenrechte & Informationspflichten sind einzuhalten.
Verpackung & Versand
Aschekapsel versiegelt; zusätzlich in einen staubdichten Beutel einlegen, damit bei Beschädigung keine Asche austritt.
Röntgenfähigkeit: keine bleihaltigen Behälter; Holz/Kunststoff/Keramik sind i. d. R. unkritisch.
Adressierung: an Angehörige, Bestatter oder Friedhof in Ungarn zulässig; Unterlagen griffbereit halten.
Urnen werden an Sicherheitskontrollen nicht geöffnet – der Inhalt muss per Röntgen erkennbar sein.
Recht & Praxis in Ungarn
Bestattungsarten: Urnenbeisetzung (Nische/Grab), Beisetzung im Erdgrab, Streuung nach Verordnungsvorgaben.
Außerhalb des Friedhofs: Aufbewahrung der Urne ist möglich; die/der Verpflichtete muss würdige Bedingungen sicherstellen, Angehörigen Zutritt gewähren und Adresswechsel mitteilen.
Konkrete Abläufe (Termine/Gebühren) regeln die örtlichen Friedhofsordnungen.
Behörden & Kontakte (Deutschland)
Botschaft von Ungarn – Berlin
Unter den Linden 76, 10117 Berlin · Zentrale: +49 30 20310-0
Website: berlin.mfa.gov.hu
Weitere Konsulate: siehe Website der Botschaft (Konsularbereiche & Öffnungszeiten).
Urnenüberführung nach Slowenien: Vorschriften & Dokumente | CREMEXX™
EU-Zielstaat – Slowenien
Urnenüberführung nach Slowenien: Anforderungen & Hinweise
Slowenien regelt Bestattungs- und Friedhofsfragen national; für die Beförderung von Urnen gelten keine EU-weiten Genehmigungspflichten, jedoch nationale Nachweis- und Transportregeln. Mit CREMEXX™ ist die Dokumentation, Verpackung und Zustellung rechtssicher organisiert.
Das Wichtigste kurz
Unterlagen mitführen: Internationale Sterbeurkunde & Kremationsbescheinigung (mehrsprachig empfohlen).
Slowenischer „posmrtni potni list” (Mortuary Passport): Für den Grenzübertritt von posmrtnimi ostanki grundsätzlich vorgesehen; Ausnahme kann für Urnen slowenischer Staatsbürger gelten (siehe Hinweis unten).
Verpackung: Versiegelte Aschekapsel, staubdicht im Beutel, röntgenfähige Außenverpackung, stoßfest gepolstert.
Adressierung: Zustellung an Angehörige, Bestatter oder Friedhofsverwaltung in SI ist möglich.
Innerhalb der EU bestehen i. d. R. keine Zollabgaben auf Urnen und Särge (Zollbefreiungssystem der EU). Nachweise sollten dennoch griffbereit sein.
Benötigte Dokumente
Internationaler Totenschein (mehrsprachig) und Kremationsbescheinigung.
Sonderfall unnatürlicher Tod:Freigabe der deutschen Staatsanwaltschaft erforderlich; beglaubigte Übersetzung ins Slowenische oder eine akzeptierte Amtssprache beifügen.
Rechtlicher Hinweis: Slowenien verlangt beim grenzüberschreitenden Transport von sterblichen Überresten einen „posmrtni potni list” (Leichen-/Mortuary-Pass). Für Urnen slowenischer Staatsangehöriger kann der Pass entfallen. Details mit der slowenischen Vertretung klären.
Beisetzung, Aufbewahrung & Verstreuung
Aufbewahrung zu Hause: in Slowenien nicht zulässig.
Verstreuung außerhalb von Friedhöfen: nur mit kommunaler Genehmigung (zuständiger Gemeindebehörde) und soweit der örtliche Friedhofsordnungsrahmen dies vorsieht.
Seebestattung/Verstreuung: regional möglich, jeweils örtliche Regeln beachten.
Praktische Versandhinweise
Aschekapsel in reißfesten, staubdichten Beutel legen; kein Ascheaustritt bei Beschädigung der Kapsel.
Röntgenfähigkeit sicherstellen (z. B. Kunststoff/Holzbehältnis); metallische, bleiausgekleidete Urnen vermeiden.
Dokumente außen griffbereit in Dokumententasche beilegen (Sterbeurkunde, Kremationsnachweis, ggf. Freigaben).
Behörden & Kontakte (DE/SI)
SI-Botschaft Berlin
Hausvogteiplatz 3–4, 10117 Berlin · Tel.: +49 30 2061450
Website: berlin.veleposlanistvo.si
Gemeinde am Bestimmungsort – Genehmigungen (Verstreuung/Pokop) direkt anfragen.
Rechtsgrundlagen (Auswahl)
Pravilnik o prevozu in pokopu posmrtnih ostankov (2017) – Mortuary-Pass.
Zakon o pogrebni in pokopališki dejavnosti (ZPPDej) – Bestattungsrecht.
Urnenüberführung nach Zypern: Vorschriften & Dokumente | CREMEXX™
EU-Zielstaat – Zypern (Republik Zypern)
Urnenüberführung nach Zypern: Anforderungen & Hinweise
Für die Einfuhr von kremierten Überresten (Urnen) nach Zypern ist ein staatliches Permit erforderlich, das über die zyprische Auslandsvertretung beantragt wird.
Bei Urnen ersetzt die Kremationsbescheinigung die sonst geforderte Einbalsamierungsbescheinigung; die Verpackung muss besonders sicher sein (staubdicht & transportsicher).
Beisetzung/Verstreuung richten sich nach zyprischem Recht und kommunalen Vorgaben.
Das Wichtigste kurz
Permit Pflicht: Antrag über die zyprische Botschaft/Konsulate in Deutschland; Unterlagen siehe unten.
Für Urnen:Kremationsbescheinigung statt Einbalsamierungsnachweis; staubdichte, bruchsichere Verpackung.
Airlines/Sicherheit: Urnen/Innenkapseln müssen röntgenfähig sein (kein Blei); Nachweise mitführen.
EU-Zoll: Innerhalb der EU üblicherweise keine Zollformalitäten für Urnen.
Hinweis zur Insel-Situation: Diese Seite bezieht sich auf die Republik Zypern (EU). Für den Norden der Insel gelten gesonderte, außerhalb der EU liegende Regelungen.
Benötigte Dokumente (für das Permit)
Sterbeurkunde des Ausfuhrstaates (DE) mit Apostille.
Kremationsbescheinigung (anstelle der Einbalsamierungsbescheinigung), ggf. mit Apostille.
Attest „keine Seuche/kein Epidemiegebiet“ aus dem Staat des Todesfalls (sofern von der Vertretung verlangt).
Transportgenehmigung Ausfuhrstaat:sofern vorgeschrieben; bei Urnen aus Deutschland i. d. R. nicht erforderlich (Kremationsbescheinigung genügt als Ident-/Unbedenklichkeitsnachweis).
Identitätsnachweis: Kopie Reisepass/ID der verstorbenen Person (sofern verfügbar).
Sonderfall unnatürlicher Tod (DE):Freigabe der zuständigen deutschen Staatsanwaltschaft, amtlich beglaubigt und ins Griechische oder Englische übersetzt.
Wichtig: Reichen Sie die Unterlagen frühzeitig bei der zyprischen Auslandsvertretung ein; fehlende Apostillen/Übersetzungen verzögern die Erteilung.
Beisetzung & Verstreuung in Zypern
Beisetzung: Urnenbeisetzung auf kommunalen Friedhöfen (Grab/Nische) nach örtlicher Friedhofsordnung.
Verstreuung: nach Auskunft intl. Behörden nur mit Genehmigung der Gemeinde (z. B. für Seeverstreuung oder ausgewiesene Bereiche).
Cremation vor Ort: Gesetz seit 2016; erstes Krematorium wurde 2025 angekündigt/angeschoben (Stand unten beachten).
Konkrete Abläufe (Ort, Termin, Gebühren) bitte vorab bei der zuständigen Gemeinde/Friedhofsverwaltung klären.
Verpackung & Transportpraxis
Aschekapsel versiegelt & in staubdichten Innenbeutel einlegen – es darf keine Asche austreten.
Röntgenfähigkeit: Holz/Kunststoff/Keramik sind meist unkritisch; kein Blei. Urne/Box bruchsicher polstern.
Handgepäck empfohlen: Airlines & Sicherheitsbehörden verlangen Durchleuchtung; Urnen werden nicht geöffnet.
Carrier-Vorgaben variieren. Prüfen Sie die Regeln Ihrer Airline und melden Sie den Transport vorab an.
Behörden & Kontakte (Deutschland)
Botschaft der Republik Zypern – Berlin
Kurfürstendamm 182, 10707 Berlin · Tel.: +49 30 3086830 · info@botschaft-zypern.de
Website: mfa.gov.cy/embassyberlin
Weitere Konsulate (z. B. Hamburg, München, Frankfurt): siehe MFA-Übersicht.
Urnenüberführung nach Malta: Vorschriften & Dokumente | CREMEXX™
EU-Zielstaat – Malta
Urnenüberführung nach Malta: Anforderungen & Hinweise
Die Port Health Services Maltas (Environmental Health Directorate) überwachen die Repatriierung von Urnen nach/über Malta. In der Praxis werden
eine internationale Sterbeurkunde und die Kremationsbescheinigung mitgeführt; Airlines und Sicherheitsbehörden verlangen eine
röntgenfähige, staubdichte Verpackung. Die Beisetzung/Verstreuung richtet sich nach maltesischem Recht und kommunalen Vorgaben. :contentReference[oaicite:0]{index=0}
Das Wichtigste kurz
Zuständig: Port Health Services – Environmental Health Directorate (Aufsicht bei Repatriierungen). :contentReference[oaicite:1]{index=1}
Unterlagen: Internationale Sterbeurkunde & Kremationsbescheinigung (mehrsprachig empfohlen). :contentReference[oaicite:2]{index=2}
EU-Zoll: Urnen mit Asche sind grundsätzlich zoll- und USt-frei (Drittlandfälle); innerhalb der EU i. d. R. keine Zollabfertigung. Nachweise bereithalten. :contentReference[oaicite:4]{index=4}
Diese Seite betrifft die Republik Malta. Für konkrete Abläufe am Zielort (Friedhof, Gebühren, Verstreuung) bitte die zuständige Gemeinde/Friedhofsverwaltung vorab kontaktieren. :contentReference[oaicite:5]{index=5}
Benötigte Dokumente
Internationaler Totenschein (mehrsprachig) und Kremationsbescheinigung.
Transportnachweis (Airline/Kurier) – röntgenfähige Verpackung muss bestätigt werden.
Identitätskopie der verstorbenen Person (sofern verfügbar).
Sonderfall unnatürlicher Tod (Export DE):Freigabe der zuständigen Staatsanwaltschaft, amtlich beglaubigt und in die englische Sprache übersetzt.
Wichtig: Malta führt Repatriierungen (Körper & Asche) unter behördlicher Aufsicht durch. Klären Sie vorab, ob eine Vorab-Meldung bei Port Health erforderlich ist und welche Dokumente außen beizulegen sind. :contentReference[oaicite:6]{index=6}
Beisetzung & Verstreuung in Malta
Beisetzung: Urnenbeisetzung auf kommunalen Friedhöfen/Nischen gemäß Friedhofsordnung.
Verstreuung: nach Rechtsrahmen seit 2019 u. a. auf See außerhalb ausgewiesener Badezonen oder in designierten Bereichen (z. B. Gärten der Erinnerung). Details lokal erfragen. :contentReference[oaicite:7]{index=7}
Cremation vor Ort: Gesetzlicher Rahmen (Cremation Act 2019) besteht; Umsetzungsstand und Standards fortlaufend konkretisiert. :contentReference[oaicite:8]{index=8}
Verpackung & Transportpraxis
Innen: Versiegelte Aschekapsel in reißfesten, staubdichten Beutel einlegen – kein Ascheaustritt auch bei Beschädigung.
Außen: Stoßdämpfende Polsterung; stabile, röntgenfähige Umverpackung (Holz/Kunststoff/Karton; kein Blei).
Kontrolle: Urnen werden nicht geöffnet; Durchleuchtung erforderlich. Airline-Regeln vorab prüfen. :contentReference[oaicite:9]{index=9}
Für Lufttransport empfiehlt sich Handgepäck gem. Carrier-Policy oder gesicherter Express-Kurier (CREMEXX™).
Behörden & Kontakte
Port Health Services (Malta) – Repatriation (Human Remains & Ashes): environmentalhealth.gov.mt (Bereich „Repatriation“/„FAQs“). :contentReference[oaicite:10]{index=10}
Maltesische Botschaft – Berlin (Kontakt/Services): Missions Malta. :contentReference[oaicite:11]{index=11}
Stand: · Alle Angaben ohne Gewähr; kommunale Vorgaben können abweichen.
Abbildung: Malta - - CREMEXX™ Urnenversand - Malta
Urnenüberführung nach Bulgarien: Vorschriften & Dokumente | CREMEXX™
EU-Zielstaat – Bulgarien
Urnenüberführung nach Bulgarien: Anforderungen & Hinweise
Für die Einfuhr von kremierten Überresten (Urnen) nach Bulgarien werden in der Praxis die
internationale Sterbeurkunde (mit Apostille) sowie die Kremationsbescheinigung mitgeführt.
Die bulgarische Friedhofsordnung erlaubt u. a. Urnenbeisetzung, Kolumbarium und
Verstreuungsflächen; seit 2011 ist zudem die Aufbewahrung der Urne zu Hause zulässig.
Für Lufttransporte gilt: röntgenfähige, staubdichte Verpackung (kein Blei).
Details zu regionalen Abläufen klären Sie bitte vorab mit Gemeinde/Friedhof und – falls erforderlich – der zuständigen RZI (Regional Health Inspectorate).
Das Wichtigste kurz
Unterlagen für die Einfuhr (Urne): Internationale Sterbeurkunde (mit Apostille) und Kremationsbescheinigung.
Regionale Zuständigkeit: Gemeinden regeln Beisetzung/Urnenwände/Verstreuung nach bulgarischer Verordnung.
RZI-Genehmigung: Bei Körper-Überführungen zwingend; Unterlagenformular existiert auch für „Urne“ – bitte im Einzelfall bei RZI klären.
Innerhalb der EU fallen für Urnen regelmäßig keine Zollformalitäten an; Nachweise sollten dennoch griffbereit sein.
Benötigte Dokumente
Internationaler Totenschein (mehrsprachig) mit Apostille.
Kremationsbescheinigung (Nachweis der Einäscherung).
Transportnachweis (Airline/Kurier) – röntgenfähige Verpackung muss gewährleistet sein.
Bei Körpereinfuhr: Zusätzlich oft Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herkunftsstaats (keine epidem. Gefahr) gem. Verordnung.
Sonderfall unnatürlicher Tod (Export DE):Freigabe der deutschen Staatsanwaltschaft, amtlich beglaubigt und ins Bulgarische oder Englische übersetzt.
Wichtig: Stimmen Sie vorab mit der bulgarischen Gemeinde/Friedhofsverwaltung den konkreten Ablauf (Ort, Termin, Gebühren) ab; regionale Vorgaben können variieren.
Beisetzung, Verstreuung & Aufbewahrung
Beisetzung: Urnengrab oder Kolumbarium nach kommunaler Friedhofsordnung.
Verstreuung: Verordnung sieht ausgewiesene Flächen für Urnenasche auf Friedhöfen vor.
Urne zu Hause: Seit 2011 ist die häusliche Aufbewahrung der Urne zulässig (Rechtsänderung).
Die konkrete Genehmigungspraxis (z. B. für Verstreuung außerhalb von Friedhöfen) bitte mit der Zielgemeinde abklären.
Verpackung & Transportpraxis
Innen: Versiegelte Aschekapsel in reißfesten, staubdichten Beutel einlegen – kein Ascheaustritt auch bei Beschädigung.
Außen: Stoßdämpfende Polsterung; stabile, röntgenfähige Umverpackung (Holz/Kunststoff/Karton; kein Blei).
Luftsicherheit: Urnen werden für die Kontrolle durchleuchtet; Regelwerke der Airline/Sicherheitsbehörden vorab prüfen.
Handgepäck ist oft möglich/empfohlen – je nach Airline-Policy. CREMEXX™ bietet gesicherten Express-Kurier.
Behörden & Kontakte (Deutschland)
Botschaft der Republik Bulgarien – Berlin
Mauerstraße 11, 10117 Berlin · Tel.: +49 30 201 09 22 · konsul: +49 30 206 48 935/6
Website: mfa.bg (Botschaft Berlin).
Urnenüberführung nach Rumänien: Vorschriften & Dokumente | CREMEXX™
EU-Zielstaat – Rumänien
Urnenüberführung nach Rumänien: Anforderungen & Hinweise
Für die Einfuhr von kremierten Überresten (Urnen) nach Rumänien ist kein Leichen-/Mortuarpass erforderlich.
Mitzuführen sind die Sterbeurkunde (möglichst mehrsprachig) und die Kremationsbescheinigung.
Für Beisetzung/Aufbewahrung gelten rumänisches Recht und kommunale Satzungen.
Das Wichtigste kurz
Kein Leichenpass für Urnen; bei Körperüberführungen hingegen Pflicht.
Unterlagen mitführen: Internationale Sterbeurkunde (EU-mehrsprachiger Auszug) & Kremationsbescheinigung.
Adressierung: Angehörige, Bestatter oder Friedhof in Rumänien zulässig; Beisetzungsrecht am Zielort beachten.
EU-weit sind Sterbeurkunden als öffentliche Dokumente ohne Apostille nutzbar; ein mehrsprachiges Standardformular kann Übersetzungen ersetzen/erleichtern.
Benötigte Dokumente
Internationale Sterbeurkunde (mehrsprachiger Auszug nach EU-VO 2016/1191) oder nationale Urkunde mit beglaubigter Übersetzung.
Kremationsbescheinigung des Krematoriums.
Sonderfall unnatürlicher Tod (DE):Freigabe der zuständigen Staatsanwaltschaft, amtlich beglaubigt; Übersetzung ins Rumänische empfohlen.
Wichtig: Für die Beisetzung (Urnengrab/Columbarium) gelten lokale Regeln; Heimaufbewahrung oder Streuung ist ohne ausdrückliche Erlaubnis regelmäßig nicht zulässig – vorab mit der Zielgemeinde klären.
Transport & Verpackung
Eigenmitnahme per Flug/PKW oder CREMEXX™-Kurier möglich. Sicherheitskontrollen öffnen Urnen nicht – die Durchleuchtung muss den Inhalt erkennen lassen.
Aschekapsel immer in staubdichten Innenbeutel legen (Auslaufschutz), stabil polstern, sturzfest verpacken.
Urnenüberführung nach Kroatien: Vorschriften & Dokumente | CREMEXX™
EU-Zielstaat – Kroatien
Urnenüberführung nach Kroatien: Anforderungen & Hinweise
Die kroatischen Konsularstellen bestätigen: Für den Transport von Urnen mit Asche ist kein Leichen-/Laissez-Passer und keine Botschaftsgenehmigung erforderlich; mitzuführen ist die Kremationsbescheinigung (Bestätigung des Krematoriums). Transit durch Kroatien ist ebenfalls ohne kroatische Genehmigung möglich.
Das Wichtigste kurz
Kein Leichenpass für Urnen; Kremationsbescheinigung an der Grenze bereithalten.
Transit: Keine kroatische Genehmigung nötig; Nachweis des Zielstaats genügt (Urne mit Kremationsbericht).
EU-Dokumente: Sterbeurkunden können innerhalb der EU apostillefrei mit mehrsprachigem Formular verwendet werden.
Verpackung/Flug: Urne/Innenkapsel muss röntgenfähig sein; Sicherheitskontrollen öffnen Urnen nicht.
Bei unnatürlichem Tod (Export aus Deutschland) ist die Freigabe der zuständigen Staatsanwaltschaft mitzuführen, beglaubigt und in die Landessprache (HR/EN) übersetzt.
Benötigte Dokumente
Kremationsbescheinigung (Bestätigung des Krematoriums).
Internationale Sterbeurkunde (EU-Mehrsprachenformular empfohlen) oder nationale Urkunde + Übersetzung.