Urnenversand nach Kenia – Anforderungen & Ansprechpartner
Für Bestatter, Krematorien & Behörden: Unterlagenliste, Transport-/Zollhinweise und direkte Kontakte der kenianischen Vertretung. Vorgaben können sich ändern – wir prüfen vor jedem Versand die Details mit der Botschaft/Konsulaten.
Erforderliche Unterlagen (erfahrungsgemäß)
- Internationale Sterbeurkunde (mehrsprachig). Liegt sie nur auf DE vor: beglaubigte englische Übersetzung.
- Kremations-/Feuerbestattungszertifikat der Kremationsstätte.
- Urnen-/Inhaltsbescheinigung („Certificate of Contents“, Identität der Asche, Siegelnummer).
- Passkopie der verstorbenen Person (zwingend; gut lesbar).
- Empfängerdaten am Zielort (vollständige Anschrift + funktionierende Telefonnummer & E-Mail) für Airline/Zoll-Kontakt.
- Bei unnatürlicher Todesursache in Deutschland: Freigabe der zuständigen deutschen Staatsanwaltschaft (Bundesland), englisch übersetzt und ggf. konsularisch legalisiert.
- Häufig zusätzlich verlangt: „Letter of No Objection“ der kenianischen Botschaft (bitte vorab dort klären).
Verpackung & Transport (Air Cargo)
- Urne dauerdicht verschlossen/versiegelt; bruchsichere Außenverpackung (luftfrachttauglich).
- Röntgenfähig & Airline-konforme Kennzeichnung (finale Abstimmung mit ausführender Airline).
- EU-Ausfuhr/Verzollung übernehmen wir vollständig (B2B).
Zoll & Gebühren in Kenia
- Mögliche Abfertigungsentgelte zahlt der Empfänger am Zielort.
- Behörden können Beisetzungsnachweise verlangen (z. B. Friedhofsbestätigung).
